Düsseldorf. . Ganz plötzlich stellte das Landtagspräsidium am Wochenbeginn fest, dass die Ablehnung einer einzelnen Position bei der zweiten Lesung des Haushalts zwangsläufig zur absoluten Ablehnung führt. Rechtsexperten zweifeln genau das jetzt an.

Führende Jura-Professoren haben Zweifel an dem Rechtsvermerk geäußert, der zu den vorgezogenen NRW-Neuwahlen führte. Der Düsseldorfer Rechtsexperte Martin Morlok nannte die Einschätzung der Landtagsverwaltung, die Ablehnung einzelner Ministeriumsetats in zweiter Lesung bringe den Landeshaushalt zum Scheitern, gegenüber der Süddeutschen Zeitung „Unsinn“.

Die Geschäftsordnung des Landtags sehe drei Lesungen vor. Somit könne man wohl von Lesung zu Lesung seine Meinung ändern, so Morlok. Auch der Kölner Professor Christian von Coelln fragt, warum sich der Landtag im Zuge der Beratungen nicht selbst korrigieren dürfe.

Dreiseitiger Vermerk der Landtagsjuristen

Anders als beim Bundestag gebe es in der Geschäftsordnung des Landtags keine Vorlage, nach der es bei abgelehnten Etatteilen in der zweiten Beratungsrunde keinen beschlussfähigen Gesamtetat mehr gebe.

Ein dreiseitiger Vermerk zweier Landtagsjuristen hatte die Verhandlungsstrategie der FDP gegenüber Rot-Grün durchkreuzt. Die Liberalen wollten den Etat zunächst ablehnen, sich aber für die Schlussabstimmung am 29. März eine Enthaltung offen halten. Es halten sich hartnäckig Gerüchte, der Rechtsvermerk sei als willkommene Vorlage für vorzeitige Neuwahlen eingeholt worden.