Düsseldorf. . Ratsmitglieder in NRW sollen ihr ehrenamtliches Mandat besser mit dem Beruf vereinbaren können. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP im Landtag vor. Bisher müssen Ratsmitglieder mit Gleitzeit für Ratssitzungen häufig im Betrieb vor- oder nacharbeiten.

Ratsmitglieder in NRW sollen ihr ehrenamtliches Mandat besser mit dem Beruf vereinbaren können. Neben dem Anspruch auf Bildungsurlaub für acht Arbeitstage pro Wahlperiode soll auch ein Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten gesichert werden. Bisher müssen Ratsmitglieder mit Gleitzeit für Ratssitzungen häufig im Betrieb vor- oder nacharbeiten.

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP traf in einer Anhörung im Landtag auf breite Zustimmung. Danach sollen Arbeitnehmer mit Gleitzeit die Hälfte der aufgewendeten Ratszeit als Gutschrift auf dem Gleitzeitkonto erhalten. Die Kosten für den Verdienstausfall für Bildungsurlaub und Freistellung im Beruf trägt dann die Gemeinde. Für den Gesetzentwurf zeichnet sich im Landtag eine breite Mehrheit ab.

Freistellungsanspruch für Ratsmitglieder

Während Experten der Kommunen und Landschaftsverbände den Vorstoß begrüßten, äußerten die Kommunalen Spitzenverbände verfassungsrechtliche Bedenken. Kommunale Mandatsträger müssten ihre Aufgaben grundsätzlich in der Freizeit wahrnehmen, erklärten die Spitzenverbände. Nur bei einer Überschneidung entstehe ein Freistellungsanspruch. Beschäftigte mit Gleitzeit können ihre Arbeitszeit aus Sicht der Spitzenverbände so festlegen, dass die Ausübung des Mandats ohne Fehlzeit im Betrieb möglich ist. Die Kommunalverbände warnten vor Konflikten in Belegschaften und zusätzlichen Kosten für Kommunen, wenn die Freistellungsregelung für Rats- und Kreistagsabgeordnete erweitert würde.

Dagegen sieht etwa das Bündnis der Kölner Ratsfraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP in der erweiterten Freistellung von Arbeitnehmern mit Gleitzeit einen wichtigen Schritt zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes.