Berlin. . Die Spitzen von CDU, CSU und FDP haben sich am Sonntag bei verschiedenen Themen auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Unter anderem geht es um eine schnellere Energiewende, einen Finanz-TÜV und eine neue Sorgerechtsregelung.

Der erste Koalitionsausschuss nach vier Monaten ist am Sonntag in Berlin in demonstrativer Harmonie zu Ende gegangen. Nach zweieinhalb Stunden verkündeten die drei Generalsekretäre der Parteien der schwarz-gelben Koalition im Kanzleramt grundsätzliche Einigung zu verschiedenen Themen, die in „guter Kameradschaft“ erreicht worden seien. Damit wollten Union und FDP insbesondere nach den Querelen um die Nominierung des Bundespräsidentenkandidaten Joachim Gauck vor zwei Wochen Handlungsfähigkeit beweisen.

Darauf haben sich die Koalitionäre geeinigt:

Schnellere Energiewende

Die schwarz-gelbe Koalition will die Energiewende deutlich beschleunigen. Darauf verständigten sich die Spitzen von Union und FDP am Sonntag bei ihrem Treffen im Kanzleramt, wie die drei Generalsekretäre von CDU, CSU und FDP anschließend mitteilten. Bei dem Treffen sei ein sehr ambitioniertes Konzept verabschiedet worden, das von Netzausbau bis Kraftwerksneubau und Energieforschung reiche. Zudem soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um bei dem viel kritisierten Kompromiss zur Fotovoltaik Verbesserungen und mehr Investitionssicherheit zu erreichen. Darauf hatte vor allem Bayern gedrungen.

Neues Sorgerecht

Die Bundesregierung will das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern neu regeln und die Rechte der Väter ausbauen. Der Vater kann demnach wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt, oder sich zunächst an das Jugendamt wendet. Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, soll er jederzeit das Familiengericht anrufen können - insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge für das Kind einverstanden erklärt oder sich nicht dazu äußert.

„Stiftung Finanztest“

Mit einem sogenannten Finanz-TÜV will die Bundesregierung verloren gegangenes Vertrauen der Verbraucher in die Finanzmärkte zurückgewinnen. Dazu beschlossen die Spitzen der schwarz-gelben Koalition am Sonntag in Berlin die Einrichtung einer "Stiftung Finanztest". Sie soll an die seit 1964 von der Bundesregierung geförderten Stiftung Warentest angedockt und mit 1,5 Millionen Euro jährlich unterstützt werden.

Ziel sei es, die unabhängige Beratung über Geldanlage und Altersvorsorge zu stärken. "Für die Auswahl des für sie richtigen Finanzprodukts brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassende Informationen, aber auch das Handwerkszeug, um ein Übermaß an Informationen richtig einordnen zu können", betonte die Koalitionsrunde.

Personell aufgestockt und mit neuen Aufgaben versehen soll die Stiftung Warentest daher künftig Geldanlagen in Produktkategorien einordnen sowie überprüfen, wie Anbieter den neuen Informationspflichten nachkommen. Damit sollen die Verbraucher bei Finanzprodukten vor "vermeidbaren Verlusten und fehlerhaften Finanzberatungen" geschützt werden.

Urheberrecht wird verbessert

Das Urheberrecht im Internet soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition erheblich verbessert werden. Gewerbliche Anbieter wie Suchmaschinenbetreiber und sogenannte Newsaggregatoren werden künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnisse wie beispielsweise Zeitungsartikel zur Kasse gebeten, beschloss der Koalitionsausschuss am Sonntag in Berlin. Damit sollen Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt werden, die diese bisher mit der unentgeltlichen Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielten.

Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet bleibt vergütungsfrei.

Verschärftes Jugendstrafrecht

Die Regierung wird das Jugendstrafrecht verschärfen und den Warnschussarrest einführen. Neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe sollen Richter einen "angemessenen" Jugendarrest verhängen können. Zudem wird das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende von derzeit 10 auf 15 Jahre heraufgesetzt. Dies soll für Fälle gelten, in denen das bisherige Höchstmaß wegen der Schwere der Schuld nicht ausreicht.

Bildungshoheit: Lockerung des Kooperationsverbotes

Die schwarz-gelbe Koalition will dafür sorgen, dass Bund und Länder in der Bildung künftiger enger zusammenarbeiten können. Beide Seiten sollen nicht nur bei Förderung einzelner, sondern bei der Hochschulförderung generell kooperieren können. Damit wird das so genannte Kooperationsverbot in der Bildungspolitik etwas gelockert, das eine direkte Bildungsförderung des Bundes bislang verbietet.

Für die angestrebte Neuregelung ist eine Grundgesetzänderung erforderlich, über die die Koalition Einvernehmen mit den Ländern sowie mit der Opposition erzielen muss. „Die Kulturhoheit der Länder bleibt selbstverständlich erhalten“, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt nach den Beratungen. Eine Lockerung des Kooperationsverbotes war immer wieder auch von Bildungspolitikern gefordert worden. (dapd/daf)