Berlin. . Bundespräsident Wulff legt bei seiner Verteidigung in der Kredit-Affäre nach. Seine Anwälte habe eine Stellungnahme veröffentlicht. „Die privaten Freundschaften von Herrn Wulff haben seine Amtsführung nicht beeinflusst“, heißt es. Wulff habe nicht gegen das Ministergesetz verstoßen.
Bundespräsident Christian Wulff wehrt sich weiter gegen Vorwürfe, er habe mit dem Kredit für sein Privathaus und den Familienurlauben bei Freunden gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen. In einer am Donnerstag von seinen Anwälten veröffentlichten Stellungnahme heißt es, das Darlehen und die Reisen hätten in keinerlei Zusammenhang mit seinem früheren Amt als niedersächsischer Ministerpräsident gestanden. „Die privaten Freundschaften von Herrn Wulff haben seine Amtsführung nicht beeinflusst.“
Wulff strebt „größtmögliche Transparenz an“
Das niedersächsische Ministergesetz lege lediglich fest, dass Regierungsmitglieder keine Belohnungen und Geschenke „in Bezug auf ihr Amt“ annehmen dürften. „Ein solcher Amtsbezug ist bei den dargestellten Sachverhalten nicht zu erkennen“, schrieben die Anwälte. Wulff strebe bei der Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen „größtmögliche Transparenz an“, heißt es in dem sechsseitigen Schreiben weiter. „Wir beantworten deshalb alle eingehenden Fragen so schnell wie möglich und nach bestem Wissen und Gewissen.“
Wulff war in die Kritik geraten, weil er auf eine parlamentarische Anfrage im niedersächsischen Landtag Geschäftsbeziehungen zu dem befreundeten Unternehmer Egon Geerkens bestritten und den bei dessen Frau aufgenommenen Kredit für den Kauf eines Hauses verschwiegen hatte. Bei seinem Interview mit ARD und ZDF am Mittwochabend sagte Wulff, dass er dies jetzt nicht mehr so machen würde. Anfang dieser Woche geriet der Präsident zusätzlich in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass er wegen eines bevorstehenden Berichts zu der Angelegenheit telefonisch bei der „Bild“-Zeitung interveniert hatte. (afp)