Berlin. . Ein Kölner Gericht hat entschieden, dass der Steuervorteil für alle Paare gilt. Begründung: Die Verfassungsbeschwerde, über die in Karlsruhe entschieden wird, habe Aussicht auf Erfolg. Bisher hatten die unions-geführten Länder die Pläne im Bundesrat blockiert.
Das Ehegattensplitting könnte bereits im kommenden Jahr auch für homosexuelle Ehepaare eingeführt werden. Darauf stellt sich das Finanzgericht Köln, aber auch der Bundestag ein. Dort wartet man auf ein Urteil aus Karlsruhe.
Schwer zu sagen, wann der Zweite Senat dazu entscheidet. Denn sein Steuerexperte, der Verfassungsrichter Rudolf Mellinghof, schied Ende Oktober aus. Er wurde Präsident des Bundesfinanzhofes. Durch den Personalwechsel könnte sich der Richterspruch verzögern. Es spricht allerdings viel dafür, dass die Verfassungsrichter 2012 die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Partnerschaften kippen werden.
Unions-geführte Länder durchkreuzten bislang die Pläne
Das läge in der Logik ihrer Rechtsprechung. Am Mittwoch hatte ein Gericht in Köln verfügt, dass ein homosexuelles Paar den Steuervorteil – vorerst – in Anspruch nehmen darf. Die Begründung: Die anhängigen Verfassungsbeschwerden hätten Aussicht auf Erfolg. „Bei der Erbschaftssteuer war es schon so“, weiß SPD-Finanzexpertin Nicolette Kressl. Sie hielte es auch nur für konsequent. „Wer Verantwortung füreinander übernimmt, muss die gleichen Steuervorteile haben“, sagte sie der WAZ-Mediengruppe. Wie ihr FDP-Kollege Volker Wissing der „Berliner Zeitung“ verriet, haben sich Union und FDP bereits im November darauf geeinigt, ein Urteil umgehend umzusetzen.
SPD und Grüne hatten es von Anfang an so geplant. 2001 haben die Unions-geführten Länder die Pläne im Bundesrat durchkreuzt. Seither haben sich die Christdemokraten – anders als die FDP – stets gegen eine Korrektur ausgesprochen. Ein Urteil würde der Koalition einen Streit ersparen und der Union eine Kursänderung erleichtern. Den Christdemokraten wären politisch die Hände gebunden.
Durch das „Splitting“ wird die Steuerbelastung gesenkt. Je stärker sich das Einkommen der Partner unterscheidet, desto größer fällt der Vorteil aus.