Berlin. .

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat zehn Jahre nach der Einführung des Gesetzes zu Lebenspartnerschaften eine komplette Gleichstellung der Homo-Ehe mit der Ehe heterosexueller Paare versprochen.

Sie sei „zuversichtlich, dass nicht zehn Jahre verstreichen“, bis die letzten Ungleichheiten beseitigt würden, erklärte die Ministerin am Samstag. Homosexuelle Paare in eingetragene Partnerschaften sind zwar mittlerweile in vielen Punkten wie dem Erb- und Unterhaltsrecht Ehepaaren gleichgestellt, bei der Einkommensteuer und Adoptionen ist dies bislang hingegen nicht der Fall.

„Dazu brauchen wir nachhaltiges Engagement auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie warb zudem für „beharrliches Argumentieren“, um mehr gesellschaftliche Liberalität zu erreichen. „Es bedarf weiterhin intensiver Überzeugungsarbeit, damit schwule und lesbische Paare der Ehe vollständig gleichgestellt werden.“ Trotzdem sei die eingetragene Lebenspartnerschaft mittlerweile „als fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit in der Mitte der Gesellschaft angekommen“.

11.000 Homo-Ehen in NRW

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 11.000 sogenannte Homo-Ehen. „Die Zahlen der Eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren zeigen das deutliche Interesse vieler Lesben und Schwulen nach einer rechtlichen Absicherung ihrer Lebensgemeinschaft“, so Emanzipationsministerin Barbara Steffens (Grüne). Im gleichen Zeitraum wurde laut Steffens weniger als jede zehnte Lebenspartnerschaft wieder aufgehoben.

SPD-Politiker für eine vollständige Gleichstellung der Homo-Ehe

Auch der SPD-Politiker Johannes Kahrs hat sich für eine komplette Gleichstellung der Homo-Ehe mit der Ehe heterosexueller Paare ausgesprochen. „Wir wollen die Gleichberechtigung haben“, sagte der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für Lesben und Schwule dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom Samstag. „Man nimmt ja von der Ehe nichts weg, wenn man andere gleich behandeln will. Man verstößt auch nicht gegen das Grundgesetz“, sagte Kahrs.

Der SPD-Politiker verwies darauf, dass sich Union und FDP im Koalitionsvertrag bereits auf die Gleichstellung im Steuerrecht verständigt hätten. „Die müsste jetzt mal kommen. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“ Die komplette Gleichstellung mit der Ehe würde das Ganze aber abkürzen. „Dann müsste man nicht alle Gesetze ändern. Dann hätte sich die Sache erledigt.“

Behördenchefin kritisiert „Ehe zweiter Klasse“

Die eingetragene Partnerschaft erscheine nach zehn Jahren als „Ehe zweiter Klasse für Schwule und Lesben“, kritisierte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Freitag in Berlin. Sie forderte, die herkömmliche Ehe voll für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen und diesen auch im Steuer- und Adoptionsrecht alle Rechte von Verheirateten zu gewähren.

Die zum 1. August 2001 von Rot-Grün eingeführten Lebenspartnerschaften seien „ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen“ gewesen, erklärte Lüders. Allerdings habe das Gesetz „fast alle Pflichten der Ehe“ vorgesehen, den gleichgeschlechtlichen Paaren „aber wenig Rechte von Eheleuten“ zugesprochen. Es sei nun Aufgabe des Staates, dem „Wunsch auf Familienbildung“ unabhängig von der sexuellen Identität „gleich zu begegnen“. Lüders forderte zudem, den Gleichheitsartikel im Grundgesetz zum Schutz von Schwulen und Lesben um das Merkmal sexuelle Identität zu erweitern.

Nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes vor zehn Jahren hatten die Gerichte in Deutschland die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in einer Serie von Urteilssprüchen ausgeweitet. So entschied das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr, dass die bisherige Ungleichbehandlung von Homo-Paaren beim Erbrecht nicht mit dem Grundgesetz im Einklang stehe. Auch bei der Hinterbliebenenrente, dem Sozialrecht oder den GEZ-Gebühren ist die Gleichberechtigung weitgehend erreicht. Unterschiede bestehen vor allem noch bei der Einkommenssteuer und beim gemeinsamen Adoptionsrecht. (dapd/afp)