Berlin. Einige Innenminister drängen auf ein zügiges Verbot der rechtsextremen Partei, andere mahnen zur Sorgfalt und warnen vor Eile. Auch der Weg, den ein solches Verbot nehmen sollte, ist noch umstritten.

Noch herrscht weder im Ziel noch im Weg Einigkeit: Unmittelbar vor der Innenministerkonferenz am Donnerstag in Wiesbaden streitet sich die Politik weiter über ein mögliches NPD-Verbotsverfahren. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) warnte im Radiosender HR Info vor "Schnellschüssen" und rief zur Geduld auf. Länder wie Bayern fordern einen Beginn des Verfahrens noch vor der nächsten Bundestagswahl 2013. Hessen und Niedersachsen wird vorgeworfen, ein NPD-Verbot zu blockieren.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU), mahnte, ein Verbotsverfahren "nicht über das Knie" zu brechen. "Ich jedenfalls hielte das nicht für richtig", sagte er der Zeitung "Die Welt" und fügte hinzu, er rechne auf dem Treffen in Wiesbaden nicht mit einem Beschluss für ein NPD-Verbot. Zunächst müssten die Risiken eines solchen Verfahrens genau und mit kühlem Kopf abgewogen werden. "Jetzt wird vielfach so getan, als ob die NPD innerhalb von zwei Wochen verboten werden kann. Tatsächlich wird das Jahre in Anspruch nehmen", sagte Rhein.

Schnelles Ergebnis kontra Sorgfalt?

Auch der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), rechnet nicht mit einer schnellen Entscheidung. "Wir stellen jetzt doch keinen Antrag", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) riet in der Diskussion um ein erneutes NPD-Verbotsverfahren ebenfalls zur Sorgfalt. "Die Innenminister sollten sich nicht unter falschen Druck setzen lassen" sagte sie im Deutschlandfunk.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert hingegen von seinen Amtskollegen Geschlossenheit bei einem NPD-Verbot und will das Verfahren noch 2012 beginnen. Die Innenminister müssten "gemeinsam alles dafür tun, dass im nächsten Jahr ein solches Verfahren starten kann", sagte der CSU-Politiker im Deutschlandradio Kultur. Ein Verbot dürfe nicht noch einmal scheitern.

Eine ähnliche Meinung hat Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Auch er will bei der Diskussion um ein NPD-Verbot schnell zu einem Ergebnis kommen. "Ich habe die Hoffnung, dass wir in den kommenden sechs Monaten über eine belastbare Tendenz entscheiden," sagte der CDU-Politiker.

Bund soll Vorreiter sein

Allerdings ist der Weg zu einem NPD-Verbot noch umstritten. Nach Einschätzung des Hamburger Innensenators Michael Neumann (SPD) führt er nur über einen Antrag der Bundesregierung. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Neumann: "Einzelne Landesfürsten der Union, allen voran die Innenminister Hessens und Niedersachsens, haben bisher leider alle Versuche blockiert, ein neues NPD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen." Deshalb sei im Bundesrat derzeit keine Mehrheit in Sicht.

Der Parteien- und Verfassungsrechtler Martin Morlok warnte unterdessen vor den Risiken eines neuen NPD-Verbotsverfahrens. "Die Hürden für ein Verbot sind sehr hoch. Dass eine Partei ausländerfeindlich ist, reicht nicht als Verbotsgrund", sagte Morlok "Bild.de". Sie müsse vielmehr gezielt die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Visier haben und sie bekämpfen.

Alternativen zum NPD-Verbot gefordert

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte die Innenministerkonferenz auf, auch Alternativen zu einem NPD-Verbot zu diskutieren. Natürlich gebe es die Gefahr, dass ein erneutes Verfahren scheitert. "Deshalb muss auch über Alternativen nachgedacht werden, um die NPD beispielsweise nicht länger vom Geld unserer Steuerzahlen profitieren zu lassen", sagte Verbandschef Rainer Wendt "Handelsblatt Online" mit Blick auf die staatliche Parteienfinanzierung.

Im Frühjahr 2001 hatten Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Dieser erste NPD-Verbots-Versuch scheiterte. Am 18. März 2003 stellte das Gericht das Verfahren ein, nachdem bekannt wurde, dass sich das Beweismaterial teilweise auf Aussagen von V-Leuten (Verbindungsleute) des Verfassungsschutzes stützte.