Saarbrücken/Berlin. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt weist die Kritik in Sachen Dienstwagen-Nutzung erneut zurück. Es solle vielmehr über eine Änderung der Richtlinie nachgedacht werden. Wenn die "korrekte Nutzung" zu einer wochenlangen Debatte führte, sei eine Neufassung sinnig, sagt Schmidt.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die Kritik an der Nutzung ihres Dienstwagens während ihres Spanien-Urlaubs erneut zurückgewiesen. Es sei jedoch darüber nachzudenken, die Richtlinien zu ändern, wenn die sachgemäße Einhaltung zu einer solchen Verunsicherung führe. Unterdessen bezweifelt der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, dass Schmidt die Richtlinien eingehalten hat.

Vorschlag der Ministerin

Zwar seien die bisherigen Richtlinien für Nutzung und Versteuerung der Fahrten von ihr "zutreffend angewendet worden", sagte Schmidt. Wenn diese "korrekte Nutzung" jedoch zu einer "wochenlangen Debatte" führe, mache sie folgenden Vorschlag: "Der Haushaltsausschuss sollte sich mit der Neufassung der Dienstwagen-Richtlinien und der Einkommenssteuerrichtlinie befassen - aber dann für alle. Korrektes Verhalten darf nicht zum Vorwurf führen, man handle unmoralisch. Wenn doch, müssen die Richtlinien geändert werden."

Für die Nutzung ihres Dienstwagens im Urlaub in den Jahren 2006 bis 2008 werde sie von sich aus nicht den Rechnungshof einschalten, sagte die Ministerin. Sie sei in der nächsten Woche im Haushaltsausschuss, "dort können die Fragen beantwortet werden".

Probleme herangetragen

Schmidt betonte, dass sie an ihrem Urlaubsort nicht nur "einige Termine" gehabt habe. Im Laufe der Jahre hätten Deutsche dort ihre Probleme an sie herangetragen, die "immerhin hier Beitragszahler" seien. "Ich habe keinen Dienstwagen genutzt, um ihn für mich privat zu haben", sagte Schmidt. Sie habe versucht, sich der Probleme der dort lebenden Deutschen, etwa bezüglich der Krankenversorgung, anzunehmen. Dies sei "intensive Arbeit" gewesen.

Über Forderungen der FDP nach einer erneuten Einschaltung des Bundesrechnungshofes zur Überprüfung ihrer Dienstwagennutzung sagte Schmidt, der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin habe bereits am 6. August "die entsprechenden Antworten zu den Fahrten in den Vorjahren" erhalten. Auch dies könne man in der Sitzung des Haushaltsausschusses in der kommenden Woche "gerne diskutieren".

Gemäß der Richtlinie?

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim bezweifelt indes, dass Schmidt ihren Dienstwagen gemäß den einschlägigen Richtlinien genutzt hat. Die vom Bundesrechnungshof bejahte Zulässigkeit sei "sehr fraglich" sagte Arnim.

"In Paragraph 16 der Dienstwagenrichtlinien steht, dass Regierungsmitglieder Privatpersonen in Dienstfahrzeugen 'mitnehmen' dürfen. Das bedeutet nach meiner Einschätzung, dass sie selbst auch dabei sein müssen. Das war Ulla Schmidt aber nicht, denn sie ist von und nach Spanien per Flugzeug gereist", sagte Arnim. Ihr Fahrer und dessen Sohn seien allein im Dienstwagen gefahren.

Arnim sprach sich dafür aus, Urlaubsfahrten im Dienstwagen grundsätzlich zu untersagen. "Ansonsten bestehen unweigerlich Manipulationsmöglichkeiten, wie sich im Falle Schmidts zeigt". (ddp)