Berlin. Für etwa 2000 Euro von Maastricht nach München - und noch dazu als einziger Passagier: Ulla Schmidt gerät nun auch wegen Nutzung der Flugbereitschaft in die Kritik. Doch sie ist nicht die Erste. Auch Rita Süssmuth oder Rudolf Scharping standen schon wegen umstrittener Flüge unter Druck.
Nach der Dienstwagenaffäre nun die Flugaffäre? Wie das Gesundheitsministerium bestätigte, ist Ulla Schmidt am 26. April mit der Flugbereitschaft der Bundeswehr von Maastricht nach München gereist – als einziger Passagier.
Dafür wurde die 16-sitzige Challenger vom Flughafen Köln-Wahn, dem Sitz der Flugbereitschaft, ins 95 Kilometer entfernte Maastricht beordert. Kostenpunkt: etwa 2000 Euro. Anlass laut Ministerium: Schmidt habe nach dem Besuch eines Kongresses in Aachen nach München gemusst, um eine Delegation Richtung USA zu erreichen. Ohne die Flugbereitschaft sei das nicht möglich gewesen.
Der Bund der Steuerzahler hat trotzdem den Verdacht, dass unwirtschaftlich gehandelt wurde. Wenigstens, so heißt es dort, hätte Schmidt die kurze Fahrt von Aachen nach Köln-Wahn mit dem Auto bestreiten können, anstatt die Flugbereitschaft nach Maastricht zu lotsen.
Süssmuth flog auffällig oft in die Schweiz
Es ist nicht der erste Fall umstrittener Flüge mit der Flugbereitschaft. 1996 fiel Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth dadurch auf, dass sie auffällig oft mit der Flugbereitschaft in die Schweiz geflogen war, wo ihre Tochter lebte. 2002 stolperte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) auch über undurchsichtige Flüge mit der Luftwaffe nach Mallorca.
Die Grünen kamen 2003 unter Beschuss, weil ihre Minister Jürgen Trittin und Renate Künast für eine Dienstreise in Brasilien zusätzlich eine Challenger-Maschine geordert hatten. Zuletzt stand Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) am Pranger, weil sie per Bundeswehr-Hubschrauber von Stuttgart nach Zürich geflogen war. Der Flug soll die Staatskasse 26.500 Euro gekostet haben.
Zum Hintergrund: Die Flugbereitschaft steht dem Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten, dem Präsident des Bundesrates, dem Bundeskanzler, allen Ministern, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen zur Verfügung. Die Vorschriften besagen, dass dieser Kreis die Bereitschaft „nur für Reisen in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit und nur dann anfordern” darf, „wenn der Zweck der Reise bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Kraftfahrzeugen nicht erreicht werden kann oder wenn andere zwingende Amtsgeschäfte ohne Benutzung des Luftfahrzeuges der Flugbereitschaft nicht erledigt werden können”. Die Kosten müssen „in einem angemessenen Verhältnis” zum Anlass stehen.