Berlin. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat ihren Dienstwagen auch in den vergangenen Jahren im Urlaub genutzt - seit dem Jahr 2004. Das teilte die Bundesregierung jetzt mit. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt hätte sie nicht privat zahlen müssen. Die Touren galten als "Leerfahrten".

Bundes-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gerät in der Dienstwagenaffäre erneut unter Druck: Die SPD-Politikerin hat ihre Limousine nicht nur diesen Sommer, sondern seit 2004 jedes Jahr in ihrem spanischen Urlaubsort genutzt. Anders als dieses Jahr hat Schmidt die Hin- und Rückfahrten jedoch nicht privat abgerechnet, sondern als Dienstfahrten. Dies belegt eine Antwort der Regierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Otto Fricke.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wies prompt erneut Vorwürfe zurück, sie habe dienstliche und private Nutzung unzulässig miteinander vermengt. «Das ist nicht der Fall», erklärte die SPD-Politikerin am Montag in Berlin. Zugleich versprach sie: «Ich werde jedoch in Zukunft Urlaub und dienstliche Termine strikt voneinander trennen.» Die Verärgerung und die Zweifel der Bürger verstehe sie nämlich gut.

Anfahrt nach Alicante war eine "Leerfahrt"

In dem Schreiben argumentiert Schmidts Ministerium, die Ministerin habe die Fahrten ihres Dienstwagens von und nach Spanien 2004 und 2005 nicht privat bezahlen müssen. Gemäß den Lohnsteuerhinweisen des Finanzministeriums seien dies sogenannte dienstliche Leerfahrten gewesen, da nur der Fahrer in dem Wagen gesessen habe.

In diesem Sommer, argumentiert das Ministerium, habe es sich hingegen um eine «private und damit zu versteuernde» Fahrt gehandelt, weil der Fahrer mit Billigung der Ministerin seinen Sohn im Dienstwagen mit nach Spanien genommen habe. Von den insgesamt knapp 5.000 Kilometern nach Alicante und zurück macht Schmidt nun nur noch ganze 72 Kilometer dienstlich geltend. Alle anderen will sie als Privatfahrten versteuern.

Dienstwagen als 'Umzugsauto'

In den Jahren 2004 und 2005 war laut Schmidts Ministerium der Wagen «aufgrund von Erfordernissen des Personenschutzes» am Urlaubsort. In den Jahren 2006 bis 2008 habe dann die ständige Erreichbarkeit der Bundesministerin sichergestellt werden müssen. Darum wurde die Limousine «für den Transport der erforderlichen Büro-Mindestausstattung zur Gewährleistung einer sicheren und ständigen Kommunikation mit dem Ministerium» genutzt.

Zu den Terminen vor Ort erklärte Schmidts Ministerium: «Wie in den Jahren zuvor hat die Ministerin auch in den Jahren 2006 bis 2008 Termine vor Ort wahrgenommen, die sich insbesondere mit den sozialen Problemen der vielen in der Region ansässigen Deutschen (der sogenannten Residenten) befassten.» Als Beispiele werden der Besuch eines Seniorenheims oder ein Interview mit den deutschsprachigen «Costa Blanca News» angeführt.

Kein Schaden für den Bundeshaushalt

Fricke zeigte sich unzufrieden mit der Auskunft. «Die von Frau Schmidt abgegebenen Erklärungen sind nach wie vor unzureichend und nebulös - meine Fragen betrachte ich in dieser Form als nicht beantwortet», erklärte der Abgeordnete. Auf dieser Grundlage sei nicht einzusehen, dass der Steuerzahler für die Fahrten des Dienstwagens nach Spanien aufkommen solle. «Ich gehe davon aus, dass Frau Schmidt auch für die Jahre 2006 bis 2008 den Bundesrechnungshof um entsprechende Überprüfung bitten wird», sagte Fricke.

Anfang des Monats hatte eine Sonderprüfung des Bundesrechnungshofes ergeben, dass Schmidt diesen Sommer ihren Dienstwagen samt Fahrer «im Rahmen der einschlägigen Vorschriften» genutzt habe. «Dem Bundeshaushalt ist folglich kein Schaden entstanden», schrieb Behördenpräsident Dieter Engels. SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier hatte Schmidt daraufhin sogleich in sein Wahlkampf-Team berufen. Zuvor hatte er ihre Berufung ausgesetzt. (ap)