Stuttgart. . Die rot-grüne Landesregierung tritt beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“ nicht auf die Bremse. Im Lenkungsausschuss wurde ausdrücklich kein Antrag auf Baustopp gestellt. Die Bahn hatte vorab die Übernahme von möglichen Kosten gefordert.

Das umstrittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ wird weitergebaut. Die neue grün-rote Landesregierung beantragte in der Sitzung des Lenkungskreises am Freitag ausdrücklich keinen Baustopp. Sie habe sich auch zu ihrer Pflicht bekannt, das Projekt zu fördern, sagte ein Sprecher der Stadt Stuttgart, die einer der Projektträger von "Stuttgart 21" ist. Damit werden die Bauarbeiten für den umstrittenen Tiefbahnhof in der kommenden Woche wieder aufgenommen.

Die Landesregierung hatte in den vergangenen Wochen vehement einen Baustopp zumindest bis zum Ende des Stresstests im Juli gefordert. Am Freitag nun stellte die Landesregierung allerdings keinen Antrag auf Baustopp. Zur Begründung hieß es aus Verhandlungskreisen, die Bahn habe ihre Kostenkalkulation nicht offengelegt, deshalb könne die Frage der Kostenübernahme auch nicht geklärt werden.

Stuttgarts OB freut sich über Klarheit für Bürger

Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) zeigte sich erfreut, dass es nun Klarheit für die Bürger gebe, wie es mit "Stuttgart 21" weitergehe. Damit sei der schwelende Zustand des Ungewissen beendet.

In einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Lenkungskreises wollten Land, Bahn, Stadt und Regionalverband über das weitere Vorgehen informieren. Bahnchef Rüdiger Grube hatte in einem Zeitungsinterview am Montag ein Angebot für eine Verlängerung des Baustopps bis Mitte Juli unterbreitet. Dieser Stopp sei möglich, sofern die bis dahin entstehenden Kosten von rund 50 Millionen Euro übernommen würden und der Stresstest zur Leistungsfähigkeit des Bahnhofs schneller durchgeführt werde.

Gemeinderat weist Bürgerbegehren zu „Stuttgart 21“ ab

Der Stuttgarter Gemeinderat hat ein Bürgerbegehren zu „Stuttgart 21“ abgewiesen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Freien Wählern und FDP folgten am Donnerstag in einer Plenumssitzung der Empfehlung des Verkehrsausschusses. Mit dem Begehren wollten die „Stuttgart 21“-Gegner einen Bürgerentscheid herbeiführen, um die Stadt zu einem Ausstieg aus dem Projekt zu zwingen. Dazu hatten sie Ende März Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) rund 35.000 Unterschriften übergeben. Der Gemeinderat hatte über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abzustimmen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens argumentierten, die bei dem Projekt vorgesehene pauschale Mischfinanzierung mit Mitteln des Landes und der Stadt Stuttgart sei verfassungswidrig. Sie stützen sich dabei auf ein Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Hans Meyer im Auftrag der Grünen-Landtagsfraktion.

Verträge seien verfassungsgemäß

Das Bündnis erwägt nun, nach Prüfung des schriftlichen Bescheids vor dem Regierungspräsidium zu widersprechen. Gegen dessen Entscheidung könne zudem vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden, erklärte Bernhard Ludwig von den „Juristen zu Stuttgart 21“.

Oberbürgermeister Schuster betonte, die Stadtverwaltung sei der Auffassung, dass die Verträge verfassungsgemäß seien. Es sei eine rein rechtliche Frage, die keine politischen Spielräume zulasse. „Alle Projektbeteiligten haben sich an die Verträge zu halten. Sonst riskieren sie, schadenersatzpflichtig zu werden“, sagte er. (dapd)