An Rhein und Ruhr. . Die Zukunft des S-Bahn-Verkehrs in NRW ist womöglich gesichert. Zwei Monate nachdem der Bundesgerichtshof den Vertrag zwischen Bahn und VRR für nichtig erklärt hat, deutet sich eine Einigung an.
Bahn und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) stehen bei ihren Verhandlungen für einen neuen Verkehrsvertrag vor dem Durchbruch. Nach NRZ-Informationen gibt es einen gemeinsamen Vergleichsvorschlag, der nun dem NRW-Verkehrsminister unterbreitet wird.
Auch das Präsidium des VRR will sich nächste Woche damit beschäftigen. Sollte er umgesetzt werden, wäre der Regionalverkehr an Rhein und Ruhr für die kommenden Jahre gesichert. Die anhängigen Gerichtsverfahren wären aus der Welt geschafft.
Folge des BGH-Urteils vom Februar
Hintergrund der Absichtserklärung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte nach der Klage eines privaten Bahnanbieters den bestehenden Verkehrsvertrag zwischen Bahn und VRR aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gekippt. Somit waren Neuverhandlungen nötig geworden. Die Kernpunkte der aktuellen Vereinbarung sehen vor, die Konzepte für bessere Regionalexpress- und S-Bahn-Verbindungen unverändert umzusetzen. Auch an den Maßnahmen für mehr Sicherheit und Service wird nicht gerüttelt.
Die derzeit von der Bahn betriebenen S-Bahnlinien S5 (Dortmund-Hagen) und S8 (Hagen-Düsseldorf-Mönchengladbach) werden jedoch bereits 2014 im Wettbewerb neu vergeben.
Die übrigen S-Bahnlinien an Rhein und Ruhr werden dafür von der Bahn ein Jahr länger betrieben, als bislang geplant – und zwar bis 2019. Um die Kommunen nicht weiter finanziell zu belasten, muss nun noch das Land NRW finanzielle Unterstützung zusichern.