Potsdam/Zossen. Ein Jugendlicher aus Brandenburg soll ein Attentat in der Weihnachtszeit geplant haben. Nun endete seine vorsorgliche Festnahme.
Die Bilder vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, auf dem ein Attentäter mit einem Auto fünf Menschen tötete und mehr als 200 Menschen verletzte, gingen in den letzten Wochen um die Welt. Der schlimme Vorfall beherrschte die Debatte um schärfere Gesetze zur inneren Sicherheit.
Wenige Tage nach der Tat, am ersten Weihnachtsfeiertag, wurde ein Jugendlicher südlich von Berlin, im brandenburgischen Zossen im Kreis Teltow-Fläming, festgenommen. Es gab nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hinweise auf eine mutmaßlich politisch motivierte Anschlagsplanung in der Weihnachtszeit. Bei einer Durchsuchung am 25. Dezember waren in Zossen mehrere Spezialkräfte der Polizei im Einsatz.
Der Jugendliche kam anschließend in sogenannten Präventiv-Gewahrsam, um eine Straftat zu verhindern. Nach dem brandenburgischen Polizeigesetz ist die Ingewahrsamnahme zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus für zwei Wochen möglich und kann noch einmal verlängert werden.
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Richter entscheidet: Terrorverdächtiger muss wieder freigelassen werden
Nach der Festnahme ist der Verdächtige jetzt wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Nach richterlicher Entscheidung sei der Jugendliche am Mittwochnachmittag entlassen worden und somit wieder auf freiem Fuß, erklärte eine Sprecherin der Polizei am Donnerstag. Es seien zum aktuellen Zeitpunkt keine hinreichenden Anhaltspunkte gewonnen worden, die eine weitere Ingewahrsamnahme begründen würden.
Der Staatsschutz des brandenburgischen Landeskriminalamtes ermittelt in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hielt sich mit Informationen zum Verdächtigen bedeckt. „Weitergehende Auskünfte zur Person oder Sache werden daher nicht erteilt, wofür ich um Ihr Verständnis bitte“, erklärte ein Sprecher der Behörde.
Polizei griff an Weihnachten auch vermeintlichen Gefährder in Hagen auf
Ebenfalls wieder auf freiem Fuß ist ein junger Mann, der am zweiten Weihnachtsfeiertag bei einem SEK-Einsatz aufgegriffen wurde. Dem Vernehmen nach sollen über den Social-Media-Account des 20-Jährigen Prahlereien zu einem geplanten Anschlag veröffentlich worden sein. Spezialkräfte stürmten daraufhin die elterliche Wohnung des 20-Jährigen und nahmen den jungen Mann fest.
Doch der Festgenommene konnte glaubhaft versichern, dass er den Netzbeitrag nicht selbst verfasst hatte. Ein Kind, das noch keine 14 Jahre alt und somit strafunmündig sei, habe Zugang zu seinem Online-Account erlangt. „Wir haben im Moment keine Hinweise darauf, dass sich jemand Sorgen machen muss“, sagte eine Polizeisprecherin. Weshalb das Kind die Drohung veröffentlichte und in welchem Verhältnis es zu dem 20-Jährigen steht, wollte die Polizei nicht sagen.
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