Berlin. Bei der Bundestagswahl 2025 können zwei Kreuze gesetzt werden. Doch was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme? Wir klären auf.

  • Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme
  • Diese Regelung ist im deutschen Wahlrecht verankert
  • Wir erklären, welche Bedeutung beide Stimmen haben und wie sie sich unterscheiden

Bei der Bundestagswahl 2025 haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet, welche oder welcher Abgeordnete des eigenen Wahlkreises in den Bundestag einzieht. Zumindest theoretisch. Was steckt dahinter?

Bundestagswahl: Erststimme und Zweitstimme unterscheiden sich

Mit der Erststimme wählen die Bürger eine Person aus ihrem Wahlkreis. Bei der Bundestagswahl darf jede Partei in jedem Wahlkreis nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten für den jeweiligen Wahlkreis aufstellen. Auch parteilose Bewerber können antreten. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in jedem gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen ein Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein.

So können bis zu 299 Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Dieses Wahlsystem soll dafür sorgen, dass die Regionen in Deutschland im Parlament repräsentiert sind. Aber: Wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag bekommt, wird durch die Zweitstimme bestimmt.

Die Zweitstimme ist daher entscheidender als die Erststimme, da sie die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag regelt. Sie legt fest, wie die 630 Sitze auf die Parteien verteilt werden. Mit der Zweitstimme wählen die Bürger keine einzelne Person, sondern eine Partei und deren Landesliste. 331 Sitze im Bundestag werden ausschließlich über diese Listen vergeben.

Das deutsche Wahlsystem beruht auf Verhältniswahl. Das bedeutet, dass der Sitzanteil einer Partei im Parlament ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Am Beispiel wird es deutlich: Partei A erhält bei der Wahl 35 Prozent der Stimmen. Damit stehen ihr 221 Sitze im Parlament zu. Partei B bekommt noch 25 Prozent der Stimmen und darf damit 158 Sitze im Bundestag besetzen.

Neu ist ab dieser Wahlperiode, das Prinzip der Zweitstimmendeckung. Es besagt: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen – damit könnten Wahlsieger einzelner Wahlkreise am Ende dennoch nicht in den Bundestag einziehen.

Eine Hürde gibt es: Fünf Prozent müssen es sein

Die Fünf-Prozent-Hürde legt fest, dass Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen benötigen, um in den Bundestag einzuziehen. Eine Ausnahme galt bisher für Parteien nationaler Minderheiten und solche mit drei Direktmandaten – diese sogenannte Grundmandatsklausel wurde 2023 mit der Wahlrechtsreform aber abgeschafft.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2024 jedoch, dass sie vorläufig weiter gilt. Bis eine neue Regelung festgelegt wird, können Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen dennoch ins Parlament einziehen, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen gewinnen.

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Erst- und Zweitstimme: So ergibt sich die Anordnung auf dem Stimmzettel

  • Die Namen der Direktkandidaten (Erststimme) stehen auf der linken Seite des Stimmzettels und sind entsprechend der Reihenfolge der Landeslisten angeordnet.
  • Anschließend folgen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidaten von Parteien ohne Landesliste sowie Bewerber von Wählergruppen oder Einzelkandidaten, die im jeweiligen Wahlkreis antreten.

Die Reihenfolge auf den Stimmzetteln ist nicht überall in Deutschland gleich, denn jeder Wahlkreis erhält eigene Stimmzettel. Der Grund dafür: In den 299 Wahlkreisen treten jeweils unterschiedliche Direktkandidaten an. Deshalb gibt es auch 299 verschiedene Versionen der Stimmzettel.

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Der Aufbau ist in Paragraf 30 des Bundeswahlgesetzes festgelegt. Zunächst richtet sich die Reihenfolge nach den Parteien, die mit Landeslisten antreten – also nach der rechten Spalte des Stimmzettels.

Die Reihenfolge der Parteien basiert auf ihrem Abschneiden bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland. Alle anderen Parteien werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.