Berlin. Bei der Bundestagswahl wählen die Wahlberechtigten die nächste Bundesregierung. Hier lesen Sie, wie Sie den Wahlzettel ausfüllen müssen.

  • Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt
  • Bei der Stimmabgabe sollte man einige Dinge beachten
  • Wir zeigen, was Sie bei der Stimmabgabe beachten sollten

Am 23. Februar 2025 steht Deutschland vor einer richtungsweisenden Entscheidung: die Wahl zum Deutschen Bundestag. Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben – sei es im Wahllokal oder per Briefwahl.

Damit die eigene Stimme auch zählt, gibt es beim Ausfüllen des Stimmzettels einige wichtige Regeln zu beachten. Fehler können dazu führen, dass die Stimme ungültig ist.

Mehr dazu: Testen Sie hier Ihr Wissen zur Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025: Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch Deutsche im Ausland können wählen, müssen dafür aber aktiv werden: Sie müssen bis zum 2. Februar einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer diese Frist versäumt, verliert das Recht, an der Bundestagswahl 2025 teilzunehmen.

Bundestagswahl: Was steht auf dem Stimmzettel?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat bei der Bundestagswahl insgesamt zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt. Wer hier die meisten Stimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein. Allerdings reicht ein Direktmandat allein nicht aus – die Partei muss insgesamt genügend Sitze über die Zweitstimmen gewinnen, um ins Parlament einziehen zu dürfen.

Die Zweitstimme ist also die eigentlich entscheidende Stimme für die Sitzverteilung im Bundestag. Sie entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien und damit über mögliche Regierungskoalitionen. Allerdings gibt es eine Hürde: Parteien, die bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder nicht wenigstens drei Direktmandate gewinnen, scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde und ziehen nicht ins Parlament ein.

Mehr dazu: Bundestagswahl 2025: Die Zweitstimme wird noch wichtiger

Der Stimmzettel ist optisch klar gegliedert: In der linken, schwarz unterlegten Spalte stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Erststimme, in der rechten, blau unterlegten Spalte die Landeslisten der Parteien für die Zweitstimme.

Symbolfoto: Stimmzettel für Bundestagswahl- das Papier ist knapp
Das gilt es beim Ausfüllen des Stimmzettels für die Bundestagswahl zu beachten. © PublicAd | Mirko Hannemann

Stimmzettel: Wie setze ich meine Kreuze?

Auf jeder Seite setzen Sie jeweils ein Kreuz. Eines für die Erststimme und eines für die Zweitstimme. Sie können dabei zweimal für dieselbe Partei abstimmen oder aber für zwei unterschiedliche Parteien.

Stimmzettel für die Bundestagswahl: Wann ist eine Stimme ungültig?

Der Stimmzettel darf nur jeweils ein Kreuz in jeder Spalte enthalten. Wenn Sie mehrere Kreuze in einer Spalte setzen, wird diese Stimme automatisch ungültig. Wird nur eine der beiden Stimmen abgegeben, ist nur die fehlende Stimme ungültig.

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl in eine Urne im Neuen Rathaus in Hannover.
Ein Mann wirft seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl in eine Urne im Neuen Rathaus in Hannover. © Julian Stratenschulte/dpa | Unbekannt

Zur Ungültigkeit führen außerdem auch zusätzliche Anmerkungen auf dem Wahlzettel. Grundsätzlich ist es möglich, anstelle eines Kreuzes einen Haken oder einen Punkt zu setzen. Wenn jedoch mehrdeutige Symbole wie beispielsweise Smileys oder aber Zeichen, die die Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen oder Weltanschauungen erkennen lassen, verwendet werden, wird die Stimme ebenfalls ungültig.

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Wenn hingegen der Stimmzettel an einer Ecke abgeschnitten ist oder gelocht wurde, ist er nicht ungültig. Die Aussparungen dienen als Hilfe für blinde Menschen oder Personen mit einer Sehbeeinträchtigung. So kann eine entsprechende Stimmzettelschablone einfacher angelegt und der Wahlzettel ohne Hilfe ausgefüllt werden.

Wählen im Wahllokal: So läuft die Stimmabgabe ab

Wer am 23. Februar persönlich wählen möchte, kann dies in einem Wahllokal tun. Der Ablauf ist klar geregelt – dennoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Vor der Wahl erhält jede wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung. Sie ist sozusagen die persönliche Einladung zur Teilnahme an der Wahl – Wahltag, Öffnungszeiten und die Adresse des zuständigen Wahllokals sind darauf vermerkt. Am Wahltag ist es dann wichtig, den Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

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Im Wahllokal angekommen, wird die Identität durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer festgestellt. Danach geht es in die Wahlkabine – der einzige Ort, an dem geheim gewählt wird. Hier werden zwei Kreuze gesetzt: eines für die Erststimme und eines für die Zweitstimme. Anschließend wird der Stimmzettel sorgfältig gefaltet und in die Wahlurne geworfen.

Bundestagswahl 2025: So funktioniert die Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Damit die Unterlagen rechtzeitig ankommen, sollten Wahlberechtigte so früh wie möglich bei ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen – entweder online, per Post oder persönlich. Die Frist endet zwar am Freitag vor der Wahl um 18 Uhr, doch wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Antrag nicht zu lange hinauszögern.

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Nach Erhalt der Wahlunterlagen kann in aller Ruhe gewählt werden. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt, der anschließend verschlossen wird. Auf dem Wahlschein muss zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung mit Unterschrift und Datum bestätigt werden. Erst dann kann alles zusammen – der Wahlschein und der blaue Stimmzettelumschlag – in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt und sicher verschlossen werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein, damit die Stimme gezählt werden kann.

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Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel: Wer steht wo – und warum?

Nicht nur die Stimmabgabe selbst, sondern auch die Reihenfolge der Parteien und Kandidaten auf dem Stimmzettel folgt festen Regeln. Grundlage ist das Bundeswahlgesetz, das die Reihenfolge der Parteien in den einzelnen Bundesländern vorschreibt. Da in den 299 Wahlkreisen unterschiedliche Kandidatinnen und Kandidaten antreten, werden für jeden Wahlkreis eigene Stimmzettel gedruckt.

An erster Stelle steht jeweils die Partei, deren Landesliste bei der letzten Bundestagswahl in dem betreffenden Bundesland die meisten Stimmen erhalten hat. Darunter folgen die übrigen Parteien – sortiert nach ihrem damaligen Wahlergebnis. Erstmals angetretene Parteien oder politische Vereinigungen sind darunter in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

In der linken Spalte des Stimmzettels – dort, wo die Erststimme vergeben wird – stehen die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten immer neben der Partei, die sie aufgestellt hat. Die Reihenfolge der Kandidaten folgt damit automatisch der Reihenfolge der Parteien in der rechten Spalte.

(csr/ew)