Dortmund. .

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will schärfere Datenschutz-Regeln im Internet. Die Persönlichkeitsrechte sollen gestärkt werden. Das soll nicht nur Geodaten bzw. Google Street View einbeziehen, sondern das gesamte Netz.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will einem Zeitungsbericht zufolge schärfere gesetzliche Regelungen für Datenschutz im Internet. „Werden Daten, die über eine Person zusammengestellt worden sind, gezielt veröffentlicht, greift dies besonders tief in das Persönlichkeitsrecht ein“, heißt es laut den „Ruhr Nachrichten“ in einem vierseitigen Konzeptpapier des Ministers, das am Mittwoch vorgestellt werden soll. „Wenn hierbei gezielt Persönlichkeitsprofile verbreitet werden, dann geht das nicht ohne Einwilligung der Betroffenen oder ein klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung.“ Dabei gebe es „eine rote Linie, die jeder beachten muss“.

Der Minister plant den Angaben zufolge eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes, die den Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet verbessern soll. „Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht nur auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränkt“, heißt es in dem Papier. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten in Telemedien solle unzulässig sein, „soweit nicht eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene ausdrücklich und gesondert eingewilligt hat oder ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Veröffentlichung besteht“.

Schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

Verboten werden sollen dagegen Netz-Veröffentlichungen von Daten, die „geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet wurden“ und die ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben könnten oder ihn in „ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden“. Auch das systematische Veröffentlichen des Aufenthalts- und Wohnorts vorbestrafter Personen sei ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, heißt es den Angaben zufolge in dem Papier.

Eine gesetzliche Spezialregelung zu Google Street View und vergleichbaren Diensten sei nicht erforderlich, soweit die Anbieter etwa für die Verpixelung von Häuserfassaden geeignete Mechanismen zur Verfügung stellen, heißt es weiter. Eine entsprechende Selbstverpflichtung zum Datenschutz bei sogenannten Geodaten-Diensten will die Internetwirtschaft am Mittwoch vorlegen.

Die Datenschutz-Diskussion wurde durch den Straßenbilder-Dienst Google Street View ausgelöst, der seit kurzem die Ansichten der Straßen in den 20 größten deutschen Städten anbietet. Dort hat Google auf Antrag von Mietern und Hausbesitzern viele Gebäude unkenntlich gemacht. Bisherigen Ankündigungen zufolge sollen Verbraucher künftig bei Datenschutzbedenken über eine zentrale Internet-Plattform Einspruch einlegen können. (afp)