Berlin. .
Verbraucherschützer haben das soziale Netzwerk Facebook wegen mangelnden Datenschutzes verklagt. Haupt-Kritikpunkt ist die sogenannte Freundefinder-Funktion von Facebook.
Verbraucherschützer haben das soziale Netzwerk Facebook wegen mangelnden Datenschutzes verklagt. Facebook habe auf eine Abmahnung nicht reagiert, daher sei nur der Gang vor Gericht geblieben, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mit. Nach Ansicht des vzbv verstoßen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen zum Datenschutz gegen geltende Verbraucherrechte.
Haupt-Kritikpunkt der Verbraucherschützer ist die sogenannte Freundefinder-Funktion von Facebook. Damit können Nutzer des Internetnetzwerks ihr Adressbuch auslesen lassen und ihre Kontakte zu Facebook einladen, wenn diese noch nicht Mitglied sind. Damit verleite Facebook seine Nutzer dazu, „ihren gesamten Datenbestand“ preiszugeben, kritisierte der vzbv. „Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen“, erklärte die Leiterin des vzbv-Projektes „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, Carola Elbrecht.
Kritik an AGB
Der vzbv kritisierte zudem die Möglichkeiten Dritter, auf Daten bei Facebook zuzugreifen. „Wer bei Facebook ein Spiel spielt, muss damit rechnen, dass diese Anwendung auch auf die Daten seiner Freunde zugreift“, erklärte Elbrecht. Bei den Facebook-AGB kritisierten die Verbraucherschützer, dass Änderungen nicht automatisch allen Mitgliedern mitgeteilt würden. Diese müssten entsprechende Nachrichten erst abonnieren. Der vzbv forderte die Europäische Union und die Bundesregierung auf „sicherzustellen, dass europäische Datenschutz-Standards für EU-Bürger auch in den USA eingehalten werden“.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, Facebook habe wenig Respekt vor der Privatsphäre der Internetnutzer. Facebook ist mit 400 Millionen Kunden das weltweit größte soziale Netzwerk. In Deutschland haben sich rund acht Millionen Nutzer registriert.(afp/rtr)