Berlin. Banken können künftig faule Wertpapiere auslagern. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Einrichtung sogenannter Bad Banks zu. Banken können künftig risikobehaftete Wertpapiere an Zweckgesellschaften übertragen. Weitere Entscheidungen gab es zum Waffenrecht und zu Patientenverfügungen.
Banken dürfen ihre faulen Wertpapiere künftig in sogenannte Bad Banks auslagern. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein Gesetz zur Schaffung spezieller Auffang-Gesellschaften für Papiere, die den Banken in Folge der Finanzkrise besonders zu schaffen machen.
Danach gibt es zwei verschiedene Modelle für Bad Banks. Das eine Konzept ist allgemein für Geschäftsbanken gedacht und erlaubt ihnen, ihre faulen Wertpapiere in spezielle Zweckgesellschaften auszulagern, um dadurch ihre Bilanzen zu bereinigen. Das zweite Modell ist auf angeschlagene Landesbanken zugeschnitten und ermöglicht diesen zusätzlich die Abwicklung ganzer Geschäftsbereiche.
Kreditvergabe wieder in Schwung bringen
Die Bundesregierung will durch das Gesetz die Kreditvergabe wieder in Schwung bringen. Diese war in Folge der Finanzkrise ins Stocken geraten. Viele Banken haben in den vergangenen Jahren in Anlagen investiert, die seit Beginn der Krise immer weiter an Wert verlieren. Für Banken ist das ein Problem, weil sie stets einen bestimmten Teil ihres Geldes zur Sicherheit einbehalten müssen. Durch den Preisrutsch wird immer mehr Kapital gebunden. Dieses steht am Ende nicht mehr für Kredite an Unternehmen und Verbraucher zur Verfügung. Auch laufen unter den Banken kaum noch Geschäfte.
Das Grundmodell für die Bad Banks sieht die Schaffung vieler einzelner Wertpapier-Sammelstellen vor: Jede Bank bekommt ihre eigene Bad Bank. Die Auslagerung der Papiere erfolgt im Kern als Tauschgeschäft zwischen einer Bank und ihrer Bad Bank. Das Kreditinstitut gibt an die Bad Bank Ramsch-Anlagen ab und bekommt im Gegenzug besonders sichere Papiere zurück, sogenannte Anleihen.
Diese Anleihen werden vom Bankenrettungsfonds SoFFin - und damit letztlich durch den deutschen Staat - garantiert. Da alle von der Finanzkrise betroffenen Institute vom Bund gesicherte Papiere in die Bilanzen bekommen, soll neues Vertrauen unter ihnen entstehen und der Kreditverkehr wieder in Schwung kommen. Das wirtschaftliche Risiko für die Entsorgung der faulen Papiere tragen die Aktionäre der Banken.
Auch bei den Landesbanken sollen die Bad Banks helfen, die Bilanzen von faulen Wertpapieren zu säubern. Daneben will die Bundesregierung auch die Verschlankung des Landesbanken-Sektors vorantreiben. Deswegen sollen die Institute, die meist von den Ländern und Sparkassen getragen werden, auch ganze Geschäftsbereiche zur Abwicklung abtreten können. Das wirtschaftliche Risiko liegt bei den Eigentümern der Regionalinstitute.
Mehrere Landesbanken wie die BayernLB, die WestLB oder die HSH Nordbank sind durch die Finanzkrise in massive Bedrängnis geraten. Die betroffenen Länder hatten sich mit der Bundesregierung vor Verabschiedung des Gesetzes auf eine grundlegende Verschlankung der Landesbanken geeinigt. Die EU fordert im Gegenzug für öffentliche Hilfen den Umbau des Sektors bis Ende 2010. Demnach könnten die Institute schrumpfen oder auch zusammengelegt werden. Zuletzt wurde spekuliert, dass sich die Zahl der Landesbanken künftig von sieben auf drei oder vier Institute verringern könnte. (afp)
Weitere Entscheidungen des Bundesrats vom Freitag: