Berlin. Trotz des Haushaltslochs hat der Bundesrat am Freitag eine Milliarden-schwere Steuerentlastung beschlossen. Bürger können Krankenkassenbeiträge künftig von der Steuer absetzen. Das "Bürgerentlastungsgesetz" tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Steuerzahler können in Deutschland ab dem kommenden Jahr mit Entlastungen in Milliardenhöhe rechnen. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Bürgerentlastungsgesetz zu, wonach ab 1. Januar 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Damit werden die Bürger um jährlich 10,6 Milliarden Euro entlastet.
Erleichterungen "unmittelbar" in den Taschen der Bürger
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von einem «der größten Entlastungspakete» der letzten Jahre und Jahrzehnte. «Es kommt zur richtigen Zeit, um eine der schwersten Wirtschaftskrisen abzufedern», unterstrich Steinbrück. Die Erleichterungen kämen im nächsten Jahr sofort und unmittelbar «in den Taschen der Bürger» an. Er widersprach dem Eindruck vieler Bürger, dass die Einkommen in Deutschland insgesamt sinken würden. Die Koalition habe die Bürger nicht geschröpft, betonte Steinbrück und ergänzte, das Gegenteil sei richtig.
Der stellvertretende Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Andreas Pinkwart (FDP) übte deutliche Kritik an dem Gesetz. Die große Koalition habe damit den «Minimalismus zum Prinzip erhoben». Gleichzeitig sei die Komplexität des deutschen Steuerrechts durch das Gesetz erhöht worden, kritisierte Pinkwart. Schleswig-Holstein stimmte dem Gesetz nicht zu. Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) kritisierte, die die vorgesehenen Entlastungen könnten nicht gegenfinanziert werden.
Basis-Krankenversicherung in voller Höhe abzugsfähig
Laut Gesetz sind künftig die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung in voller Höhe abzugsfähig. Steuerlich nicht begünstigt werden Beiträge für Zusatztarife in den Krankenversicherungen etwa für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Grundlage für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008. Danach müssen Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlt, steuerfrei gestellt werden.
Außerdem sieht das Gesetz Änderungen an der Unternehmenssteuerreform vor. Die Freigrenze bei der Zinsschranke wird auf drei Millionen Euro ausgeweitet und die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bis zum 31. Dezember 2011 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro festgelegt. Das Gesetz sieht zudem eine Sanierungsklausel für Unternehmen vor, damit sie bei der Übernahme eines anderen Unternehmens für zwei Jahre befristet dessen Verlustvorträge steuerlich besser nutzen können. Mit den befristeten Maßnahmen ist eine Entlastung der Unternehmen um drei Milliarden Euro vorgesehen. (ddp)