Dinslaken. . Unser Leser Dieter H. wollte eigentlich einen DSL-Anschluss, doch der Berater verkaufte dem 76-Jährigen einen Mobilfunkvertrag. Der Telekommunikations-Anbieter Vodafone macht den Abschluss jetzt rückgängig – als Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten erhält Dieter H. Gesprächsguthaben.

Den Abschluss eines neuen Vertrages für das schnelle Internet hatte sich Dieter H. ganz anders vorgestellt. „Ich wollte nur den DSL-Vertrag verlängern“, erinnert sich der Leser. Doch der Verkäufer im Oberhausener Centro habe ihm ein anderes Angebot unterbreitet. Für den Aktionspreis von 19,99 Euro im Monat sollte der 76-Jährige den DSL-Anschluss, eine Festnetzflat und eine Internetflat erhalten. „Es bestand für mich kein Zweifel an der Seriosität des Angebotes“, erinnert sich der Dinslakener.

Etwas seltsam verlief dann allerdings nach seiner Schilderung der Vertragsabschluss selbst. Er unterschrieb demnach die Vereinbarung auf einem Tablet, ohne dass ihm der Inhalt zuvor schriftlich ausgehändigt wurde. Das geschah erst nach der Unterschrift. Da sah er erst, dass er einen Mobilfunkvertrag abgesegnet hatte. Sofort wollte er die Abmachung stornieren. „Der Verkäufer sagte, er könne den Vertrag nicht zurücknehmen“, erinnert sich der Leser. Also versuchte er es schriftlich. Eine Antwort von Vodafone blieb jedoch aus. „Ich fühlte mich belogen und arglistig getäuscht“, schrieb uns der Rentner.

Gesamtpaket angeboten

Vodafone bestreitet den Ablauf zwar, hat aber auf unsere Anfrage hin sofort reagiert. „Wenn Herr H. es möchte, verzichten wir auf den Mobilfunkvertrag“, sagt Sprecher Volker Petendorf. „Herr H. nutzte vor seinem Besuch im Centro bereits einen DSL-Anschluss und ein Handy. Unsere Mitarbeiter haben seine bisherigen Gesamtkosten für DSL und Mobilfunk analysiert und ihm ein sehr attraktives Gesamtpaket angeboten: VDSL-Breitband statt DSL plus Handy-Vertrag mit der Möglichkeit, auch unterwegs das Internet zu nutzen sowie rund um die Uhr kostenlos in alle deutschen Netze zu telefonieren – alles zusammen für unter 50 Euro monatlich.“ Herr H. sei von dem Angebot begeistert gewesen und habe auch ein neues Smartphone zum Preis von einem Euro gerne angenommen, schildert Petendorf Vodafones Sicht der Dinge.

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Die Vertragsauflösung sei zunächst daran gescheitert, dass der Kunde das Handy nicht zurückgegeben habe. Laut H. wollte der Verkäufer das Gerät nicht zurücknehmen. Es liege immer noch originalverpackt bei ihm zuhause. „Das kann Vodafone jederzeit zurückhaben“, sagt er. Klären lässt sich dies nicht mehr. Aber nun hat der Kunde seine alte Prepaid-Karte wieder und bekam vom Unternehmen neben einer Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten 40 Euro Gesprächsguthaben gutgeschrieben.

Zahlreiche Beschwerden bei der Bundesnetzagentur

Derlei Probleme mit neuen Verträgen kennen viele Verbraucher. Bei der Bundesnetzagentur laufen immer wieder Beschwerden über Mobilfunkanbieter ein. „Oft wurde hier eine falsche Beratung oder eine mangelnde Transparenz bei Vertragsabschluss oder Tarifwechsel kritisiert“, heißt es im Jahresbericht der Behörde. Häufig werden zugesagte Leistungen nicht umgesetzt oder Verträge ohne Wunsch des Kunden verlängert.

Angesichts der 115 Millionen SIM-Karten, die es in Deutschland gibt, ist die Zahl der registrierten Beschwerden zwar gering. Doch im Einzelfall haben die Kunden damit jede Menge Ärger, wie die Verbraucherzentrale NRW weiß. „Es gibt Probleme mit der Flatrate oder der automatischen Umstellung von Tarifen, aber auch mit unerwünschten Zusatzleistungen“, zählt der Telekommunikationsexperte der VZ, Thomas Bradler einige Punkte auf.

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Besonders kompliziert ist das Widerrufsrecht bei den Verträgen. Für Vereinbarungen, die zwischen Kunden und Händler im Geschäft vor Ort abgeschlossen werden, gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Das gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, also im Onlinehandel oder bei einer telefonischen Bestellung. Anders liegt der Fall, wenn mit dem Mobilfunkvertrag auch ein vergünstigtes Handy erworben wird. Dieses Handy wird über den Vertrag finanziert. Deshalb gilt hier ein Widerrufsrecht.

Produktmerkmale beschreiben

Seit dem 13. Juni hat sich die Situation für die Verbraucher verbessert. Untergeschobene Zusatzleistungen wie Sicherheitspakete sollten der Vergangenheit angehören. Denn jede Sonderleistung muss jetzt auch einzeln vereinbart werden. Die Verbraucherzentralen wollen aber einen noch besseren Schutz vor einer Übervorteilung der Kunden. „Wir fordern ein Produktinformationsblatt“, sagt Bradler, „mit einer einheitlichen, einfachen und anbieterübergreifenden Beschreibung aller Produktmerkmale.“ Dann wäre der Vergleich der Angebote auch bei Internet und Mobilfunk für die Verbraucher leicht möglich.