Hattingen. Nach über zwei Jahren hat Leserbeirat Harald Gering eine Rechnung und die Information von E-Plus bekommen, dass die Forderung verkauft wurde.

Für Überraschung, vor allem aber für Verärgerung, sorgte ein Brief, den Leserbeirat Harald Gering jetzt in seinem Briefkasten fand. Knapp zweieinhalb Jahre, nachdem er seinen Mobilfunkvertrag bei E-Plus gekündigt hatte, erhielt er ein Schreiben der Firma, in dem ihm nicht nur mitgeteilt wurde, dass er noch 24,95 Euro für die sogenannte „Rufnummerportierung“ (also die Mitnahme seiner Telefonnummer von einem Anbieter zum nächsten) zu zahlen habe, sondern zudem, dass E-Plus die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen „verkauft und abgetreten“ habe.

Die Rechnung scheint in Ordnung und nach Durchsicht seiner Unteragen geht Gering auch davon aus, dass er noch nicht für die Mitnahme seiner Rufnummer bezahlt hat, weil er zuvor auch noch keine Rechnung erhalten hatte. „Ich ärgere mich über die späte Rechnungsstellung. Das ist juristisch korrekt,“ sagt Gering, der sich inzwischen informiert hat, „aber dennoch seltsam“. Vor allem ärgert sich der ehemalige E-Plus-Kunde darüber, dass der Mobilfunkanbieter die Forderung sofort an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben habe. Und für einen Nicht-Kunden sei E-Plus faktisch nicht zu erreichen, sagt der ehemalige Kunde, dem es nicht gelang, eine nicht-kostenpflichtige Telefonnummer des Unternehmens herauszufinden. In dem Schreiben des Mobilfunkanbieters ist nur eine kostenpflichtige Hotline angegeben sowie eine Telefonnummer des Inkasso-Unternehmens. Dort habe man ihm sachlich korrekt, wenn auch nicht besonders freundlich Auskunft erteilt, so Gerling. Allerdings habe man ihm erst nach mehrfacher Nachfrage auch den entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch genannt, der die Verjährungsfrist regelt (§195 BGB). Zudem habe man ihn darauf hingewiesen, dass es ein Zahlungsziel von zehn Tagen gebe, obwohl auf der Rechnung zu lesen war: „Mit der Forderung kommen Sie spätestens am 30. Tag nach Zugang dieser Rechnung in Verzug.“

Auf Gerlings Nachfrage: „Wo steht das denn?“, habe man ihm nur geantwortet: „Das ist bei uns so.“ Für eine Stellungnahme vor Redaktionsschluss war das Unternehmen nicht bereit.

Um diese neuerliche und nur auf telefonische Nachfrage erfolgte Fristsetzung brauche sich Gerling nicht zu sorgen, es sei denn E-Plus habe diese Frist schon früher im Vertrag oder den AGB festgelegt, ansonsten gelte die auf der Rechnung angegebenen Frist, so Thomas Bradler, Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW.

Harald Gerling ist nicht der einzige, der sich über später Rechnungen und Forderungen des Inkasso-Büros wundert. In verschiedenen Internetportalen diskutieren die Nutzer genau das gleiche Problem. Juristisch ist das Vorgehen von E-Plus nicht angreifbar. Harald Gerling hätte sich trotzdem gewünscht, erst einmal eine ganz normale Rechnung zu bekommen und dazu die Möglichkeit zur Nachfrage über eine normale Festnetznummer. Auch von E-Plus gab es vor Redaktionsschluss keine Stellungnahme. Harald Gerling hat die Rechnung inzwischen bezahlt, ist sich aber sicher: „Ich würde nicht noch einmal zu E-Plus gehen, auch wenn die Wahl des Mobilfunkanbieters vorher für mich nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit war.“