Essen. . In wenigen Tagen werden die Auflagen für Autonutzer in den Umweltzonen in NRW weiter verschärft. Der Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen schätzt, dass noch rund 20 Prozent aller Dieselfahrzeuge keine oder nur eine rote Feinstaubplakette haben. Ein Problem für viele Autofahrer – aber es gibt Ausnahmen.

Wer ab dem 1. Juli in eine Umweltzone fahren will, der braucht eine grüne Plakette. Der Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen schätzt, dass noch rund 20 Prozent aller Dieselfahrzeuge keine oder nur eine rote Feinstaubplakette haben. Ein Problem für viele Autofahrer – aber es gibt Ausnahmen.

Es gibt Möglichkeiten, vom Fahrverbot in den Umweltzonen befreit zu werden, „wenn bestimmte technische, soziale und wirtschaftliche Gründe vorliegen“, wie Dieter Paust, Geschäftsführer des Kfz-Verbandes, erklärt.

Das Nachrüsten

Hier gilt die Regel: Nachrüsten geht vor Ausnahmegenehmigung. „Durch den Einbau eines Partikelfilters kann man in eine niedrigere Schadstoffklasse kommen“, sagt Paust. Die Technik hat aber ihre Grenzen. So betont Paust, dass Autos, die 25 Jahre auf dem Buckel haben, es kaum schaffen werden, eine grüne Plakette zu erhalten. Für die rund 900.000 Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette sind sie aber durchaus eine Option.

Die Wahl des Filters

Die Partikelfilter kosten im Durchschnitt rund 1500 Euro. Eine staatliche Förderung gibt es seit kurzer Zeit nicht mehr. Bei der Wahl des Filters sollte auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ geachtet werden. Das Siegel kennzeichnet Produkte als besonders umweltfreundlich. „Ein Problem ist es, wenn es nur einen Filter für das Automodell gibt, der aber nicht den Blauen Engel trägt“, so Paust.

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Dann hat der Autofahrer keine Wahl. Daher rät Paust auch davon ab, Partikelfilter im Internet beispielsweise gebraucht auf Ebay zu kaufen. Den Einbau sollte ein Kfz-Meisterbetrieb vornehmen, der auch Abgasuntersuchungen anbietet. Wenn der Betrieb dies nicht anbietet, dann sind Prüfstellen wie der TÜV oder die Dekra sowie Sachverständige eine Alternative.

Bürgerfreundliche Regelung

Zwar sollen die Fahrzeuge zuerst nachgerüstet werden, aber es gibt einen ganzen Ausnahmekatalog. „Die bürgerfreundlichste Regelung betrifft Autos, die vor dem 1. Januar 2008 auf ihren Halter zugelassen wurden“, sagt Dieter Paust. Alle Pkw, Nutzfahrzeuge (Lkw), Reisebusse und ausländische Autos mit einer gelben Plakette (Schadstoffgruppe 3) können von Amts wegen, wie der ADAC schreibt, von der Plakettenpflicht befreit werden. Dazu muss lediglich eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer Prüfstelle (TÜV oder Dekra) gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Für einen Pkw kostet diese 50 Euro.

Ausnahmen für rote Plaketten

Auch wer ein Fahrzeug besitzt, das keine oder nur eine rote Plakette hat, kann auf eine Ausnahmeregelung hoffen. Hier ist allerdings eine Reihe von Kriterien zu erfüllen: So darf dem Fahrer kein anderes Fahrzeug zur Verfügung stehen, es muss vor dem 1. Januar.

2008 auf den Halter zugelassen sein, eine Nachrüstung ist technisch nicht möglich und der Kauf eines neuen Wagens ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Bei Letzterem muss bei Firmen der Nachweis über den Steuerberater erbracht werden. Bei Privatpersonen ist es vom Netto-Gehalt abhängig. Naben diesen grundsätzlichen Bedingungen müssen noch spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Wagen beispielsweise die einzige Möglichkeit sein, um zur Arbeit zu kommen. Auch besondere Härtefälle wie Existenzgefährdung werden berücksichtigt.

Sonderfall Wohnmobil

Das Wohnmobil ist ein echter Sonderfall. Für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnausfahrt kann beim Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass das Wohnmobil vor dem 1. Januar 2008 auf seinen Halter zugelassen wurde. Der Unterschied ist, dass die Genehmigung auch beantragt werden kann, wenn eine Nachrüstung technisch möglich ist. Das ist der Fall, wenn die Kosten dafür über 4500 Euro liegen. Den Nachweis der Nichtnachrüstbarkeit kann eine technische Prüfstelle erbringen. Die Kosten hierfür liegen bei 30 Euro. Der Nachweis über die Nachrüstkosten ist auch bei einer Kfz-Werkstatt erhältlich, die Abgasuntersuchungen anbietet.