Hoeneß muss innerhalb von zwei Wochen Haft antreten
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München. . Nach seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs in mehrfacher Millionenhöhe steht Ex-FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß offenbar kurz vor seinem Haftantritt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München kann Hoeneß jedoch selbst entscheiden, wann innerhalb einer Frist er seine Haft tatsächlich antritt.
Deutschlands prominentester Steuersünder Uli Hoeneß kann sich den Tag seines Haftantritts innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist selbst aussuchen. Ob der 62-Jährige die Ladung zum Haftantritt schon erhalten hat oder demnächst im Briefkasten vorfinden wird, ist nicht bekannt. Die Regelung gilt aber nach Justizangaben vom Montag für sogenannte Selbststeller - zu einer Gefängnisstrafe Verurteilte, die nicht schon in Untersuchungshaft saßen. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen den Ex-Boss des FC Bayern gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Weitere Angaben zum Haftantritt von Hoeneß waren von der Münchner Staatsanwaltschaft nicht zu erhalten. Strafvollstreckungsverfahren seien nicht öffentlich, begründete Sprecher Ken Heidenreich die Zurückhaltung.
Hoeneß ist wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt ihm und seinen Anwälten seit spätestens Ende April vor. So lange musste die Justiz warten, bis sie dem 62-Jährigen die Ladung zum Haftantritt zustellen durfte. Eigentlich soll Hoeneß die Strafe im Gefängnis von Landsberg am Lech absitzen. Aber weil bei einem Medientermin dort sogar Zellentüren geöffnet worden waren, sieht er seine Privatsphäre verletzt. Hoeneß möchte deshalb in ein anderes Gefängnis gehen. Dies könnte den Termin des Haftantritts verzögern. (dpa)
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