Berlin. . Im Jahr 2014 kommen auf die Verbraucher einige Änderungen zu. Manche schonen den Geldbeutel. Zum Beispiel wird das Telefonieren aus dem Ausland günstiger. Anderswo muss man tiefer in die Tasche greifen - etwa beim Briefporto. Ein Überblick.

Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft treten. Beim Online-Einkauf oder auch beim Telefonieren mit dem Handy im Ausland. Ein Überblick.

Makler

Die neue schwarz-rote Bundesregierung plant Änderungen im Mietrecht. Eine davon betrifft die Wohnungsvermittler. Bisher bezahlt in der Regel der Mieter die Gebühren für Makler. Künftig soll derjenige dafür aufkommen, der den Vermittler beauftragt hat.

Mietpreisbremse

Auch interessant

In Stadtquartieren mit einer besonders angespannten Lage am Wohnungsmarkt dürfen Vermieter bei Neuvermietungen künftig nur noch zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen. Das dürfen die Bundesländer so bestimmen. Für Neubauten oder gerade sanierte Gebäude gilt dies nicht. Die Mietpreisbremse muss noch gesetzlich festgeschrieben werden.

Post

Zum Jahreswechsel erhöht die Post die Preise. Der Standardbrief mit einem Gewicht von bis zu 20 Gramm kostet dann 60 Cent, statt bisher 58 Cent. Einschreiben verteuern sich um zehn Cent auf 2,15 Euro. Päckchen und Pakete werden je nach Gewicht gar nicht oder nur um ein paar Cent teurer. Wer noch viele 58-Cent-Marken besitzt, kann diese weiter verwenden. In den Filialen der Post gibt es Zwei-Cent- Marken, die dazu geklebt werden können, um den vollen Preis zu erreichen.

Telefonieren im Ausland wird günstiger 

Handygebühren

In den Sommerferien wird für viele Reisende das Telefonieren günstiger. Eine Verordnung der EU wird ab dem 1. Juli umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Mobilfunkgesellschaften für Handygespräche in das Heimatland höchstens 23 Cent pro Minute berechnen. Anrufe von zuhause ins Ausland kosten maximal sechs Cent. Pro Kurzmitteilung SMS dürfen sieben Cent, für ein Megabyte Datenvolumen auf dem Smartphone höchstens 24 Cent in Rechnung gestellt werden.

Online-Einkauf

Mitte Juni verbessert sich der Verbraucherschutz beim Einkauf im Internet. Es gilt dann EU-weit ein Widerrufsrecht von 14 Tagen für alle im Internet bestellten Waren. Auch Bestellungen am Telefon, zum Beispiel einen Strom- oder Gasliefervertrag, kann jeder innerhalb von zwei Wochen stornieren. Der Kunde muss den Widerruf aber ausdrücklich schriftlich erklären und die Ware innerhalb der Frist an den Händler zurücksenden. Die Kosten für den Transport werden geteilt. Die Lieferung übernimmt der Händler, die Rücksendung trägt der Verbraucher. Die Klausel, nach der der Verkäufer eine Rücksendung von Waren im Wert von mehr als 40 Euro übernehmen muss, ist dann abgeschafft.

Eine kundenfreundliche Regelung ist das Verbot von Voreinstellungen auf den Bestellformularen im Internet. Oft werden dabei zum Beispiel Transportversicherungen angeboten und der Kunde muss ein entsprechendes Häkchen erst entfernen. Ist dies der Fall, muss der Kunde die Leistung künftig nicht bezahlen, wenn er sie gar nicht wollte und im Warenkorb nicht bemerkt hat.

Verbraucher wissen bald, woher ihre Ware kommt 

Ernährung

Ab Mitte Dezember 2014 gelten neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ein Kernpunkt ist die Größe der Schrift, die nun als Mindestmaß verbindlich festgelegt wurde. Die Kunden müssen nun keine Lupe mehr mit in den Supermarkt nehmen. Außerdem müssen die Hersteller der Lebensmittel jene Inhaltsstoffe besonders markieren, die Allergien auslösen können. Dies gilt auch für lose Ware.

Anfang des Jahres führt die Ernährungsindustrie ein weiteres freiwilliges Siegel ein. Das so genannte Regionalfenster informiert Verbraucher über Herkunft der Ware, Ort der Abfüllung und Verpackung.