Essen. . Neue Regierung, neue Gesetze, neue Abgaben: Mit dem Jahreswechsel hat sich einiges für Steuerzahler, Rentner, Autofahrer und viele andere geändert. Manches wird billiger, anderes teurer. Nur eines wird es nicht: übersichtlicher. Wir haben trotzdem versucht, die wesentlichen Änderungen zusammenzufassen.

2014 ändert sich einiges. Nicht nur für Autofahrer, Steuerzahler und Rentner, sondern auch für Bibliothekare und Kunstsammler.

Alle Änderungen im Überblick sehen Sie oben in unserer Shoutbox.

Für Nutzer des Mobilportals gibt es unten die Änderungen in Textform.

Steuerliche Änderungen 

GRUNDFREIBETRAG: Arbeitnehmer werden geringfügig entlastet. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16 708 Euro. Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig. Nach dem jüngsten, vor einem Jahr verabschiedeten Existenzminimumbericht müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen. Davon profitieren vor allem höhere Einkommen. Das muss der Gesetzgeber aber noch regeln. Normalerweise steigt dann auch das Kindergeld.

RIESTER-RENTE: Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert, die Eigenheimrente («Wohn-Riester») wird flexibler und einfacher. Von 1. Januar an kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Dazu kann in mehr Fällen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

Auch interessant

TABAKSTEUER: Rauchen könnte erneut teurer werden. Zum 1. Januar tritt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung in Kraft - was Hersteller womöglich an die Verbraucher weiterreichen. Dann würde eine Packung Zigaretten (19 Stück) um 4 bis 8 Cent teurer werden, eine 40-Gramm-Feinschnittpackung um 12 bis 14 Cent.

GRUNDERWERBSTEUER: Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen nach Angaben des Baufinanzierers Interhyp AG ab 1. Januar erneut tiefer in die Tasche greifen. Grund sei die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.

REISEKOSTENRECHT: Das steuerliche Reisekostenrecht wird vereinfacht. Die zum Januar 2014 in Kraft tretenden Neuregelungen betreffen Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrt- und Übernachtungskosten. Bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kann eine Verpflegungspauschale von 12 Euro als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für den An- beziehungsweise Abreisetag ohne Prüfung eine Verpflegungspauschale von 12 Euro gewährt werden.

KFZ-STEUER: Für Pkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2014 wird der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt auf 95 Gramm je Kilometer.

EHRENAMT: Bürokratische Hemmnisse bei gemeinnützigen Tätigkeiten werden abgebaut. So wird etwa die Bildung von Rücklagen flexibler.

UMSATZSTEUER: Die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammelgegenstände wird auf das EU-rechtlich zulässige Maß beschränkt.

STEUERSCHLUPFLÖCHER: Bestimmte Steuerschlupflöcher werden geschlossen. Mit dem «AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz» im Zuge der Neuordnung der Fondsbranche wird es für international tätige Unternehmen attraktiver, Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten. Als neues Anlagevehikel wird die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt. Steuertricksereien sollen beseitigt werden. Weitere Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass das «Goldfinger-Steuersparmodell» nicht mehr funktioniert. Auch werden die Rechtsgrundlage für das «FATCA-Abkommen» mit den USA geschaffen, um den Datenaustausch bei Steuern zu verbessern.

Änderungen im sozialpolitischen Bereich 

RENTE I: Die etwa 20,5 Millionen Rentner können Mitte des Jahres mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um voraussichtlich gut zwei Prozent rechnen. Im Osten dürfte der Aufschlag etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Der exakte prozentuale Anpassungssatz wird im März bekanntgegeben, wenn die Daten der Lohnentwicklung vorliegen.

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an gestiegene Einkommen. Bis zu diesen Grenzen - sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung - müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto.

Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.

Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.

GESUNDHEIT/PFLEGE: Zum 1. Januar wird die Ausbildung zum Rettungsassistenten reformiert - mit längerer Dauer und konkreten Ausbildungszielen. Durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte wird das Examen entzerrt. Zudem müssen Pflegeheime den Pflegekassen Angaben zu ihrer ärztlichen Versorgung machen - wer nach einer Einrichtung sucht, soll dies im Internet nachlesen können.

Neue Regeln für Bankkunden, Autofahrer, Verbraucher 

SEPA: Im Februar startet das europäische Zahlungssystem Sepa («Single Euro Payments Area»). Für Transaktionen in Euro müssen Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Vom 1. Februar 2014 an müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung das Sepa-System anwenden. Verbraucher können noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

PUNKTEREFORM: Zum 1. Mai greift für Autofahrer ein neues Punktesystem bei schweren Verstößen am Steuer. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen. Erhalten bleibt die Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt binnen fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden. Eine Amnestie zur Umstellung gibt es nicht.

HONORARBERATUNG: Die Honorarberatung für Geldanlagen wird zum 1. August 2014 gestärkt. Ziel ist, dass Verbraucher häufiger auf unabhängige Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren.

PROZESSKOSTENHILFE: Das System der Prozesskostenhilfe wird neu geordnet. Sie ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Menschen, die vor Gericht ziehen. Angesichts gestiegener Ausgaben der Länder für diese Hilfe ändern sich nun die Vorgaben für die Bewilligung: Beispielsweise sollen die Gerichte genau klären, ob jemand wirklich Anspruch hat, bevor sie ihm die Leistung zugestehen. Es soll aber sichergestellt werden, dass jeder - unabhängig von Einkommen und Vermögen - vor Gericht ziehen kann.

VERWAISTE WERKE: Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung zum Umgang mit «verwaisten Werken» mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50 000 Filme. Eigentlich dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Einwilligung der Rechteinhaber genutzt werden - deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht auffindbar sind. Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können, um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.

BANKENAUFSICHT: Die einheitliche europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank startet. Die EZB soll von November an wichtige Banken beaufsichtigen, insbesondere Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro direkt.

BASEL III: Die strengeren Kapitalanforderungen an Banken - auch «Basel III» genannt - werden von 2014 an eingeführt. Sie sollen ab 2019 voll gelten. Banken werden verpflichtet, mehr eigenes Kapital von besserer Qualität vorzuhalten, um Risiken aus Kreditgeschäften absichern zu können.

TRENNBANKEN: Vor allem größere Institute müssen zum Schutz der Kundeneinlagen bis Juli 2016 riskante Handelsgeschäfte vom klassischen Bankgeschäft abtrennen. Neben diesem «Trennbanken-System» sind Haftstrafen für Vorstände von Banken und Versicherungen vorgesehen bei Pflichtverletzungen im Risikomanagement. Zudem müssen Geldhäuser eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne - bekannt als «Banken-Testamente» - aufstellen, um auf Krisen rasch zu reagieren. (dpa)