Köln. Der Fall Redtube ist jetzt auch Thema in der großen Politik: Die Linke fordert in einer kleinen Anfrage an den Bundestag Konsequenzen aus dem Abmahn-Skandal. Derweil rudert das Landgericht Köln, das private Nutzeradressen ermitteln ließ, nach harscher Kritik zurück.
Die Linke hat jetzt eine kleine Anfrage zum Thema Abmahnwelle beim Bundestag gestellt. In dem kurz gefassten Schreiben geht es im Kern darum, ob die Bundesregierung das "reine Betrachten eines Videostreams für eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung" hält.
Außerdem stellt die Fraktion die Frage, welche Konsequenzen die Regierung aus der Arbeitsweise der Kanzlei U+C zieht, die zehntausende Abmahnungen an angebliche Porno-Zuschauer verschickt hatte. Diese Frage werde vor allem vor dem Hintergrund gestellt, "dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Massenabmahnungen eigentlich unterbinden sollte und eine Deckelung der Anwaltskosten zum Ziel hatte", heißt es in dem Schreiben.
Adressat ist letztlich der neue Bundesminister für Verbraucherschutz und Justiz Heiko Maas.
Landgericht Köln lenkt ein
Derweil rudert das Landgericht Köln nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle zurück. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit.
Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten. Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben.
Beachtliche Bedenken an den Ordnungsgemäßheit
Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen "für beachtlich" hielten. "Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.
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Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt.