Essen. Der Abmahn-Skandal geht in eine neue Runde: Erstmals spricht jetzt der Betreiber des Porno-Portals Redtube und kündigt Schritte gegen die Abmahner an. Derweil hat die Piratenpartei geheime U+C-Dokumente veröffentlicht, die die Kanzlei belasten könnten.

Nachdem in den letzten Tagen zehntausende Internetnutzer Abmahnungen erhalten hatten, weil sie angeblich illegal Pornos beim Portal Redtube angeschaut haben sollen, melden sich jetzt die Macher von Redtube. In einer Stellungnahme an die Presse heißt es: "Redtube hält an seiner unerschütterlichen Überzeugung fest, dass diese Briefe vollkommen unbegründet sind und die Rechte der Empfänger in ernsthafter Weise verletzen."

Der Portalbetreiber beteuert, dass er keine Kundendaten an eine Kanzlei oder irgendeine andere Organisation weitergegeben habe. Die Firmenleitung habe nach den "kürzlich in den Medien laut gewordenen ernsten Anschuldigungen" Maßnahmen eingeleitet, "um alles Erforderliche zu tun, damit die Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen müssen”, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Verbotene Erfolgsvereinbarungen

Ob und inwieweit der Portalbetreiber gegen den Berliner Anwalt Daniel Sebastian, der die Herausgabe der Nutzer-Daten beim Landgericht Köln beantragt hat, und gegen die Regensburger Abmahnversender Urmann und Collegen (U+C) vorgehen will, ist noch unklar.

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Derweil hat die Piratenpartei eine geheime U+C-Vereinbarung veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die Abmahn-Kanzlei in einem älteren Fall offenbar Erfolgsvereinbarungen mit einer Mandantin getroffen hat. "Das ist so in Deutschland verboten", erklärt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Kanzlei die Dokumente vorab zur Prüfung vorgelegt worden waren. Denn Anwälte werden hierzulande in der Regel nach einer Gebührenordnung honoriert. In besagtem Fall ging es offenbar um Filesharing. Anscheinend hatten sich die Regensburger Kanzlei-Betreiber vorab mit ihrem Mandanten das Geld, das abgemahnte Nutzer zahlen sollten, aufgeteilt. Der Mandant war offenbar der Rechteinhaber von Pornofilmen, die bei einem Tauschbörsen-Portal angeboten worden waren.

"Das ist ein sehr wichtiges Dokument zur Verteidigung der Abgemahnten im Redtube-Fall", so Solmecke. Denn die Richter sollten hellhörig werden, nachdem jetzt die heiklen Praktiken von U+C in dem früheren Fall bekannt seien. (pen)