Hamm/Gelsenkirchen. Gilt bei einem Alzheimer-Patienten ein früher geäußerter Scheidungs-Wunsch? Ja, so das Oberlandesgericht in Hamm. Eine Betreuerin von Ex-Schalke-Manager Rudi Assauer hatte 2012 einen Scheidungsantrag für dessen Ehe eingereicht - seine Frau widersprach. Assauer konnte seinen Willen nicht mehr äußern.

Ein Alzheimer-Patient kann auch dann geschieden werden, wenn er seinen Willen nicht mehr selbst vor Gericht bestätigen kann. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Fall des ehemaligen Managers von Schalke 04, Rudi Assauer, entschieden.

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Das Gericht stellte sich mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 UF 43/13) hinter die erstinstanzliche Entscheidung. Assauers Anwalt bestätigte, dass es sich bei dem Verfahren um die Scheidung des ehemaligen Fußball-Managers handelte.

Assauer hatte 2011 eine rund 20 Jahre jüngere Frau geheiratet. Nach nur acht Monaten trennte sich das Paar wieder. Im Jahr 2012 reichte eine bestellte Betreuerin einen Scheidungsantrag ein, dem die Ehefrau widersprach. Ihre Begründung: Der Ehemann wolle weiter an der Ehe festhalten.

"Willen zur Trennung und Scheidung klar geäußert"

Das sah das OLG in Hamm anders. Vor dem Amtsgericht und bestätigt durch eine ärztliche Einschätzung habe der heute 69-jährige Assauer trotz seiner eingeschränkten Gesundheit seinen Willen zur Trennung und Scheidung klar geäußert. Dass er später zum Abschluss des Verfahrens keinen Scheidungswillen mehr mitteilen konnte, habe keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Scheidung.

Der Familiensenat des OLG zeigte sich davon überzeugt, dass die Ehe gescheitert sei. Aus Sicht des Antragstellers sei die Ehe zerrüttet, eine Wiederaufnahme nicht zu erwarten.

Assauer machte Erkrankung 2012 öffentlich

Der heute 69-jährige hatte seine Alzheimer-Erkrankung im Frühjahr 2012 öffentlich gemacht und war mehrmals im Fernsehen aufgetreten, um über die Krankheit zu berichten. (dpa)