Hannover. Dem früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wird wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme der Prozess gemacht. Das berichten mehrere Medien und beziehen sich dabei auf Justizkreise.
Dem früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wird wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme der Prozess gemacht. Nach einem Beschluss des Landgerichts Hannover wurde am Dienstag das Hauptverfahren gegen Wulff und den Filmunternehmer David Groenewold eröffnet. Der Prozess soll am 01. November in Hannover beginnen, wie das Gericht mitteilte.
Allerdings folgten die Richter dem Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft nicht. Die Ermittlungsbehörde hatte den Ex-Staatsoberhaupt der Bestechlichkeit verdächtigt. Das Gericht spricht dagegen nur vom Verdacht der Vorteilsnahme.
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Damit droht Wulff bei einer Verurteilung eine niedrigere Strafe als bei Bestechlichkeit. Auf Vorteilsnahme stehen nur eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.
Prozess im Zusammenhang mit Einladung des Filmmanagers Groenewold
Nach Erkenntnissen der Ermittler ließ sich Wulff im Jahr 2008 einen Besuch des Münchner Oktoberfests teilweise von Groenewold bezahlen. Daraus leitete sich der Verdacht ab, Wulff könnte sich damit zur Werbung für ein Filmprojekt seines Bekannten bewegen lassen haben. Groenewold wird sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung und der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung verantworten müssen.
Wulffs Anwalt hatte es im April abgelehnt, auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft einzugehen, gegen Zahlung von 20.000 Euro auf die Anklage zu verzichten. Wulff argumentierte damals, er habe sich nichts zu schulden kommen lassen. Er vertraue daher auf die Unabhängigkeit und Souveränität des Gerichts. Auch Groenewold wies seinerzeit die Vorwürfe zurück.
Wulff trat im Februar vergangenen Jahres nach einer knapp zweijährigen Amtszeit als Bundespräsident zurück. Zuvor hatte er wochenlang wegen eines umstrittenen Hauskredites und Kontakten zu Unternehmerfreunden in der Kritik gestanden. (rtr/dpa)