Hannover. . Christian Wulff lässt es auf einen Prozess ankommen: Er will nicht als korrupter Bundespräsident in die Geschichtsbücher eingehen. Das Angebot zur Einstellung seines Ermittlungsverfahrens gegen 20.000 Euro lehnt er ab. Nun ist wieder die Staatsanwaltschaft am Zug.

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff will um seinen Ruf kämpfen: Am Dienstag lehnte er das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover ab, die Korruptionsermittlungen gegen Zahlung von 20 000 Euro einzustellen. Das teilten seine Anwälte in Hannover mit. Wulff muss nun mit einer Anklage wegen Bestechlichkeit und eventuell einem öffentlichen Prozess rechnen.

Dabei geht es um einen Hotelaufenthalt der Wulffs in München, den Filmproduzent David Groenewold 2008 bezahlte. Kurze Zeit später warb Wulff, damals noch niedersächsischer Ministerpräsident, für ein Projekt Groenewolds bei Siemens um Geld. Die Staatsanwaltschaft hält Wulff deswegen für bestechlich. Auch Groenewold lehnte das Einstellungsangebot der Justiz - in seinem Fall gegen Zahlung von 30.000 Euro - am Dienstag ab.

Anwälte fordern vollständige Rehabilitation Wulffs

Von der Staatsanwaltschaft hieß nach der Erklärung der Anwälte in einer knappen Mitteilung: "Der Abschluss der Ermittlungen steht unmittelbar bevor." Ob und wann nun Anklage gegen Wulff erhoben wird, wollte ein Sprecher der Behörde nicht sagen. Der Start des Verfahrens führte im Februar vergangenen Jahres zum Rücktritt des Bundespräsidenten.

Kampf um Christian Wulffs Würde

Ex-Bundespräsident Christian Wulff will es auf einen Prozess ankommen lassen: Das Angebot der hannoverschen Staatsanwaltschaft, die gegen ihn laufenden Ermittlungen gegen Zahlung von 20.000 Euro einzustellen, lehnt er ab. Das erklärten am Dienstag seine Anwälte, Bernd Müssig und Michael Nagel:

"Unser Mandant, Bundespräsident a.D. Christian Wulff, akzeptiert die Verfahrensbeendigung zu den von der Staatsanwaltschaft genannten Bedingungen nicht. Die Vorwürfe, die gegen Herrn Wulff erhoben wurden, sind unbegründet."

"Die Rechts- und Tatsachenlage ist nach einem langen und mit beispielloser Intensität geführten Ermittlungsverfahren eindeutig: Das Verfahren war und ist ohne Wenn und Aber einzustellen. Eine Verfahrenseinstellung unter den geforderten Auflagen ist nicht akzeptabel."

"Die Schutzmechanismen für einen Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren haben für die Person Christian Wulff nicht gegriffen. Das Verfahren war lange Zeit von öffentlichen Vorverurteilungen geprägt."

"Für das weitere Verfahren vertraut unser Mandant auf die Unabhängigkeit, die Souveränität und das Augenmaß des Gerichts. Wir sind überzeugt, dass Bundespräsident a.D. Christian Wulff am Ende eines solchen Verfahrens vollständig entlastet und rehabilitiert wird."

"Wir kämpfen hier um die Würde des Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff." (dpa)

Wulffs Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel erklärten in Hannover, eine Verfahrenseinstellung unter den geforderten Auflagen sei nicht akzeptabel. Die Vorwürfe gegen Wulff seien unbegründet. "Das Verfahren war und ist ohne Wenn und Aber einzustellen", forderten sie. Müssig betonte: "Wir kämpfen hier um die Würde des Bundespräsidenten a.D.." Wulff vertraue nun auf das Augenmaß des Gerichts, das eine Anklage zulassen müsse.

Wulff-Anwälte sehen Verfahren von Vorurteilen geprägt

Die Verteidiger kritisierten, im Fall Wulff hätten die Schutzmechanismen für den Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren nicht gegriffen. "Das Verfahren war lange Zeit von öffentlichen Vorverurteilungen geprägt", unterstrichen sie.

Beim Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft gab es nach dpa-Informationen mehrere Knackpunkte: Zum einen störten sich die Anwälte an der Höhe der vorgeschlagenen Geldauflage und an einer damit verbundenen Erklärung der Staatsanwaltschaft, Wulff übernehme mit der Zahlung auch strafrechtliche Verantwortung. Obwohl Wulff damit nicht vorbestraft wäre, könnte dies als öffentliches Schuldeingeständnis verstanden werden. Die Verteidigung hatte sich auch dagegen gewehrt, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe Anfang März verschärft und nicht mehr wegen Vorteilsannahme, sondern wegen Bestechlichkeit gegen Wulff ermittelt hatte.

Staatsanwaltschaft hatte mehr als 100 Zeugen vernommen

Chefermittler Clemens Eimterbäumer hatte Wulff und Groenewold im März angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von zusammen 50.000 Euro nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen. Danach kann von der Erhebung einer Anklage abgesehen werden, wenn die Schwere der Schuld nicht zu groß ist und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung durch Auflagen beseitigt werden kann.

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens waren Wulffs sämtliche Beziehungen zu vermögenden Freunden. Von diversen Vorwürfen blieb zuletzt aber nur der im Zusammenhang mit der Bezahlung des Hotelaufenthalts in München übrig - dabei geht es um einen Betrag von 754 Euro.

Im Zuge der Ermittlungen gegen Wulff hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt mehr als 100 Zeugen vernommen, sein Privathaus durchsucht und dicke Aktenberge gewälzt. Ausgelöst worden war die Affäre durch Berichte über einen Privatkredit für Wulffs Haus in Großburgwedel. (dpa)