Düsseldorf. Noch-Ex-Präsidenten-Gattin Bettina Wulff setzt ihr juristisches Gefecht gegen die Internet-Suchmaschine Google fort. Sie will erreichen, dass Google-Nutzern, die nach ihrem Namen suchen, keine zwielichtigen Begriffe wie “Rotlicht“ oder “E$scort“ mehr angezeigt werden.

Bettina Wulff will nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur automatischen Vervollständigung bei Google nun mit ihrem eigenen Verfahren wieder durchstarten. "Ich gehe von einem Verhandlungstermin im Herbst aus", sagte Gernot Lehr, der Anwalt der Noch-Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, am Montag "Handelsblatt Online".

Das BGH-Urteil nannte der Anwalt "sehr ermutigend". "Es war also richtig zu klagen."

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Der BGH entschied in der vergangenen Woche im Fall eines Unternehmers, dass der Internetkonzern Google auf Aufforderung Suchvorschläge unterbinden muss, die die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Gegen solch eine Verletzung ging auch Bettina Wulff vor, weil Google bei der Eingabe ihres Namens automatisch Ergänzungen wie "Rotlicht" oder "Escort" vorschlug. Ihr eigenes Verfahren hatte sie im April wegen des BGH-Verfahrens aussetzen lassen. (afp)