Essen. Vor dem Urlaub über Organspende nachdenken? Auf die Idee kommen nicht viele Reisende. Doch im Ausland gelten oft andere Bestimmungen als in Deutschland. Wer in vielen Ländern nicht zu Lebzeiten der Spende widerspricht, gibt automatisch sein Einverständnis für die Entnahme nach dem Tod.

Wer in den Urlaub fährt, macht sich meistens keine Gedanken über sein plötzliches Ableben und die daraus entstehende, mögliche Organspende. Der Landesverband der Krankenkasse BKK weist aber darauf hin, dass Reisende genau diese Überlegungen anstellen sollten. Denn im Ausland gelten oft andere Regelungen für eine Organspende nach dem Tod als in Deutschland.

Entscheidungslösung, Widerspruchsregelung und Informationsregelung - die Definitionen, die eine Organspende nach dem Tod regeln, haben viele Namen und ebenso viele unterschiedliche Bedeutungen. In Deutschland ist klar: Wer einen Organspendeausweis ausgefüllt hat, entscheidet für sich selbst. Wer dies nicht tut, für den müssen nach dem festgestellten Hirntod die Verwandten entscheiden. Das ist die Entscheidungslösung. Soweit so gut. Wenn dieser Fall aber nun im Urlaub eintritt?

In Spanien gilt die Widerspruchsregelung

In vielen Ländern, darunter auch Italien, Spanien, Österreich und Portugal gilt die Widerspruchsregelung. Wer nicht explizit einer Organentnahme nach dem Tod widerspricht, muss damit rechnen, dass im Krankenhaus die Organe zur Spende freigegeben werden.

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Natürlich muss sich nun niemand sorgen, dass gleich die Organe entnommen werden, egal was man selbst davon hält. "Jeder kann davon ausgehen, dass die Familie in die Entscheidung mit einbezogen wird, auch wenn man in einem ausländischen Krankenhaus liegt", so eine Sprecherin von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO). Wer lieber sein eigener Herr über seine Organe sein möchte, kann sich vor dem Urlaubsantritt Beiblätter in der jeweiligen Sprache ausdrucken. Mit denen ist definitiv sicher gestellt, dass nach einem Unglück die Organe nicht entnommen werden, wenn der Betroffene zuvor widersprochen hat.

In Deutschland soll es die Widerspruchsregelung übrigens vorerst nicht geben, so die DSO. Zwar würde es seit der Einführung des Transplantationsgesetzes 1997 immer wieder Diskussionen über eine Änderung des Gesetzes geben. "Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland jemals eine solche Regelung gibt", so die Sprecherin der DSO.

Übrigens: In Schweden und Frankreich gilt die Informationsregelung. Diese geht ebenfalls grundsätzlich von der Bereitschaft zur Spende aus, wenn zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen wird. Die Verwandten müssen in jedem Fall über die Entnahme informiert werden, ein Widerspruchsrecht, wie in vielen Ländern mit der Widerspruchsregelung, hat die Familie sie aber nicht. Allerdings können Reisende auch hier vorab die Formulare ausfüllen und sich so absichern.