Duisburg. . Ärgernis der Woche: Über einen Monat musste ein Studentenpärchen auf das richtige Möbelstück von Obi warten. Für den versprochenen „hohen Preisnachlass“ mussten die beiden kämpfen. Mit Erfolg: Es gab Geld gutgeschrieben.

Auf ihre erste gemeinsame Wohnung hatten sich die Leser Alina Schulz und Marvin Bihler lange gefreut. Eine neue Küche sollte die gemeinsame Bleibe nun komplett machen. Und so kratzten die beiden Studenten ihr Erspartes zusammen – fast 1000 Euro – und bestellten ihre Wunschküche im Obi-Online-Shop. „Dass die Küche eine Woche später ankam, als auf der Webseite zugesichert, war ja nicht so schlimm“, erinnert sich Marvin Bihler. „Beim Auspacken bemerkten wir, dass die falsche Arbeitsplatte geliefert wurde.“ Was nun folgte waren vier lange Wochen des Wartens auf Ersatz – inklusive Telefonärger.

Ohne die richtige Arbeitsplatte konnten die beiden Studenten weder Spüle noch Herd einbauen. Also reklamierten sie die Lieferung noch am selben Tag. Doch dann passierte erst einmal nichts – 18 Tage. „Wir riefen immer wieder beim Kundenservice an“, so Bihler. Doch kein Mitarbeiter habe wirklich Auskünfte erteilen können. Auch eine richtige Entschuldigung habe es nicht gegeben. „Die Mitarbeiter haben die Schuld immer auf den Hersteller geschoben“, so Bihler. „Zum Teil blafften uns die Angestellten sogar an, weil wir verärgert waren über unserer Situation.“

„Die Angestellten blafften uns an“

Auf Anfrage von Obi schickte das Pärchen noch Beweisfotos von der falschen Arbeitsplatte ein. Die richtige wurde dann endlich einige Tage später geliefert. Viel Freude kam bei den beiden dennoch nicht auf. Schließlich, so sagen sie, habe eine Mitarbeiterin einen „hohen Preisnachlass“ am Telefon versprochen. „Ich rief bei Obi an, um über den Rabatt zu reden“, erzählt Bihler. „Als ich die Vorgesetzte sprach, hatte sie keinerlei Verständnis für unsere Unannehmlichkeiten.“ 75 Euro Preisnachlass und die Erstattung der Versandkosten, so der Student, seien letztendlich drin gewesen – in den Augen der beiden Kunden viel zu wenig, angesichts des hohen Bestellwertes und der Reklamationsdauer von vier Wochen.

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Weil die beiden Studenten ohne Küche nicht kochen konnten, sind sie entsprechend oft zum Imbiss oder auch mal ins Restaurant gegangen. Der versprochene „hohe Preisnachlass“, so dachten sie, gleiche die Mehrkosten schon aus. Doch weit gefehlt. „Wollten wir höhere Ansprüche geltend machen, liefe das über die Rechtsabteilung und wir müssten jede Quittung von den auswärtigen Mahlzeiten vorweisen“, erzählt Alina Schulz. Quittungen haben die beiden aber nicht gesammelt. Schließlich haben sie sich auf den „hohen Nachlass“ verlassen. 20 bis 25 Prozent Rabatt seien bestimmt drin, dachten sie.

Obi kam den Studenten schon sehr entgegen

Und was sagt Justitia? Nach einem Anruf bei der Verbraucherzentrale steht fest: Mit dem vorgeschlagenen Rabatt kommt Obi den Studenten schon mehr als entgegen. Denn das Pärchen hat einen entscheidenden Fehler gemacht. Es hat dem Unternehmen keine Frist für die Lieferung der richtigen Arbeitsplatte gesetzt. Bei Falschlieferung empfiehlt Carolin Semmler, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sofort schriftlich per E-Mail oder Brief eine Frist zu setzen. Die Frist müsse allerdings angemessen sein. Im Falle der Arbeitsplatte seien sieben oder auch 14 Tage vertretbar.

Setzen Käufer eine Lieferfrist, können sie nach deren Ablauf von weiteren Rechten Gebrauch machen, die ihnen durch das Verstreichen der Frist zustehen. „So kann sich zum Beispiel ein Recht auf Kaufpreisminderung oder ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag ergeben“, erläutert Juristin Semmler. In seltenen Fällen entstünde zudem ein Anspruch auf Schadenersatz – wenn dem Kunden ein finanzieller Schaden entstanden sei und dem Händler ein Verschulden nachgewiesen werden könne.

Und was sagt Obi zu der ganzen Geschichte? Man zeigt sich verständnisvoll: „Der gesamte Ablauf der Reklamation entspricht an vielen Stellen nicht unserem Anspruch an Qualität und Kundenzufriedenheit, so dass wir uns bei Frau Schulz und Herrn Bihler für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen möchten“, schreibt das Unternehmen der Redaktion. „Wir arbeiten täglich daran, unsere Prozesse zu verbessern und möglichst kundenfreundlich zu gestalten. Das Feedback unserer Kunden nehmen wir uns gerne zu Herzen. Natürlich auch diesen Fall.“

Eine marktgerechte Entschädigung

Weil Frau Schulz das Angebot einer Gutschriftzahlung in Höhe von 75 Euro angenommen habe, welche kurz darauf erfolgt sei, habe der Kundenservice die Angelegenheit als „erledigt“ betrachtet. Man bedauere, nun zu erfahren, dass dies nicht der Fall sei. Obi ist nun gerne bereit, den Kunden zusätzlich einen Gutschein in Höhe von 50 Euro für einen Obi-Markt zukommen zu lassen. „Wir hoffen auf Verständnis, dass ein 75 Euro Rabatt auf den Einkauf und ein 50 Euro Marktgutschein als Entschädigung für eine fehlerhafte Arbeitsplatte, eine angemessene marktgerechte Entschädigung darstellen.“

Und was sagt das junge Pärchen zu dieser Lösung? „Wir sind jetzt auf jeden Fall zufrieden.“