Hattingen. . Ärgernis der Woche: Ihre Unterschrift auf dem Kaufvertrag wird einer Leserin im Möbelhaus zum Verhängnis, sie kann den Kauf einer Couchgarnitur nicht rückgängig machen. Auch vorher getroffene Absprachen seien von Seiten des Geschäfts nicht eingehalten worden, sagt sie.
„In dem Moment habe ich mein Gehirn wohl abgeschaltet“, sagt Lene Ostmann*. Nur so kann sich die Rentnerin aus Hattingen erklären, wie sie in diese üble Situation hineinrutschen konnte. Alles fing im vergangenen August im Ladengeschäft der Firma Seats&Sofas in Wattenscheid an – als sie einen Kaufvertrag über eine Couchgarnitur unterzeichnete.
2800 Euro sollte das gute Stück kosten. Den Preis erfuhr sie vom Verkäufer. Denn Preisschilder, sagt sie, sind im Laden Fehlanzeige. „Der Mann war ja höflich, aber eben auch aufdringlich und ist mir nicht von der Seite gewichen“, so die 67-Jährige.
Letztendlich einigte man sich auf einen „einmaligen, nur heute gültigen Sonderpreis“ von 1750 Euro. An der Kasse folgte dann die erste Überraschung: Die Kassiererin verlangte 50 Prozent Anzahlung. Frau Ostmann ließ sich letztlich auf einen Teilbetrag von 200 Euro ein. Das Sofa steht bis heute noch nicht bei ihr zu Hause.
Im Prinzip gilt: Gekauft ist gekauft
„Um aus dem Laden zu kommen, habe ich den Kaufvertrag unterschrieben“, erinnert sich die Leserin. „Ich war der Meinung, dass man als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen hat.“ Der Kassiererin habe sie auch mehrfach vom Widerrufsrecht erzählt – ohne eine Reaktion zu erhalten. Die zweite Überraschung folgte am nächsten Tag, als die Rentnerin den Kauf rückgängig machen wollte: „Von Widerspruchsrecht wollte man nichts wissen.“
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Entgegen weitläufigem Glauben gibt es dieses „generelle Umtauschrecht“ auch nicht. Viele Läden bieten es zwar aus Kulanz an. Doch im Prinzip gilt: Gekauft ist gekauft. „Nur unter bestimmten Umständen, beispielsweise bei einer Ratenzahlung ohne Null-Prozent-Finanzierung, können Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen“, erläutert Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Nun hängt Frau Ostmann im Kaufvertrag fest. „Ob ich den Betrag überweise oder bar im Laden bezahle, fragte die Kassiererin am Telefon“, erzählt sie. Auch von der mündlich vereinbarten Ratenzahlung, die sie mit einem Verkäufer ausgemacht habe, habe die Kassiererin nichts wissen wollen: „Bei einer Ratenzahlung würde ich das Sofa erst mit Eingang der letzten Zahlung erhalten, wimmelte mich die Dame ab.“
„Im Internet stößt man auf zahlreiche unzufriedene Kunden“
Ihr Vertrauen in Seats&Sofas hat die Leserin verloren. „Im Internet stößt man auf zahlreiche unzufriedene Kunden“, sagt sie. „Wer beispielsweise ein Möbelstück reklamieren möchte, muss es selbst wieder zurück in den Laden bringen.“ Zudem habe ihre Freundin im selben Geschäft einen Sessel erstanden, der mittlerweile auf dem Dachboden gelandet sei, weil er übel ausdünste. Das alles habe doch nichts mit Qualität zu tun, meint Frau Ostmann. Unter all diesen Umständen wolle sie das Sofa nicht mehr, was sie auch der Firma mitgeteilt habe – worauf man aber nicht eingegangen sei.
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Inzwischen sieht sich Frau Ostmann mit der ersten Mahnung konfrontiert. 25 Prozent des Kaufpreises soll sie für die Nichtabholung der Ware zahlen. Darüber und über die anderen, aus ihrer Sicht ärgerlichen Dinge, hat sie sich bei der IHK Bochum beschwert. 25 Prozent Ablösesumme seien üblich, habe es dort geheißen. Zwar ist nicht die IHK in solchen Fällen der richtige Ansprechpartner, sondern die Verbraucherzentrale, doch die IHK-Juristen nehmen die Schilderungen der Leserin zum Anlass, die Firma um Stellungnahme zu bitten.
„Alles, was vertraglich zu Papier gebracht wurde, wurde von uns erfüllt“
Auch unsere Redaktion hat bei Seats&Sofas nachgehakt. „Wir haben uns die Unterlagen und den Schriftverkehr mit der Kundin angeschaut“, erläutert Elena Grillo, Leiterin des Seats&Sofas-Büros Bochum-Wattenscheid. „Alles, was vertraglich zu Papier gebracht worden ist, wurde von uns auch so erfüllt. Wir können nicht nachvollziehen, warum die Kundin uns in der Sache in den letzten acht Monaten ihre Sorgen nie konkret dargelegt hat, um die Sachlage zu klären. So haben wir zu keinem Zeitpunkt die Chance gehabt, die Angelegenheit mit ihr direkt zu lösen.“
Die Büroleiterin beteuert: „Natürlich gibt es bei Seats&Sofas auch die Möglichkeit, einen Ratenzahlungsvertrag abzuschließen. Und natürlich kann der Kunde das Möbelstück abholen, alsbald es lieferbar ist.“ Aus Kulanz biete man der Kundin nun an, auch zum jetzigen Zeitpunkt noch einen Ratenvertrag abzuschließen. Ein Ratenvertrag? Nein, das Sofa will die Leserin nicht mehr. Die 25 Prozent Ablösesumme werde sie zahlen und die Firma darum bitten, die Zahlung in Teilbeträgen zu akzeptieren. „Das war der teuerste Fehler meines Lebens!“, sagt Frau Ostmann.
* Name von der Redaktion geändert