Duisburg. Ärgernis der Woche: Im Urlaub entwenden Kriminelle die Geldbörse von Leser Kurt Knappert. Sie plündern seine Bankkonten. Den Schaden will die Postbank nicht begleichen, weil sie dem Kunden Fahrlässigkeit vorwirft. Betroffene sind in Fällen wie diesem dennoch nicht chancenlos, sagen Verbraucherschützer.
Die unerfreuliche Geschichte des Duisburgers Kurt Knappert nimmt am 20. November 2012 im spanischen Andalusien seinen Lauf. Am letzten Urlaubsabend begibt sich Knappert mit seiner Frau noch einmal in den Speisesaal des Hotels. Die zwei Männer in der Nähe des Buffets, die es nicht lassen können, mit ihren Handys zu telefonieren, sorgen ein wenig für Unmut bei dem 85-Jährigen.
„Ich habe noch gedacht, dass das schon etwas merkwürdig sei“, sagt er. „Mehr aber auch nicht.“ Erst als er sich den beiden hinterherlaufen sieht, um die gestohlene Handtasche seiner Frau wiederzubekommen, hat alles plötzlich Sinn ergeben. Per Telefon hatten die Männer den Diebstahl wohl abgesprochen.
EC- und Visakarte futsch
Kurt Knapperts Geldbörse, die sich in der Tasche seiner Frau befand, findet sich zwar wieder. Das Geld darin sowie Giro- und Visa-Karte aber sind futsch. Zurück in Deutschland bekommt das Paar auch noch die Nebenwirkungen des Diebstahls zu spüren. Den Gaunern war es gelungen, rund 1600 Euro von den Konten abzuheben – obwohl Kurt Knappert eigenen Angaben zufolge die Karten sofort hat sperren lassen, sich die PIN-Nummern nicht im Geldbeutel oder der Handtasche befanden und er Anzeige bei der Polizei erstattete.
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Von der Postbank fordert Knappert kurz darauf das gestohlene Geld zurück. Doch die Bank lehnt ab. Die Begründung: „Die Postbank leistet keinen Schadensersatz für Verfügungen, die vor der Sperrmeldung unter Verwendung der PIN erfolgen.“ Tatsächlich hatte Kurt Knappert die Karten kurz nach dem Vorfall sperren lassen. Die Diebe aber waren schneller.
Erste juristische Schritte eingeleitet
„Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung wird die Bank dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Erstattung verweigern“, erläutert Markus Feck, Finanzjurist der Verbraucherzentrale NRW, die Angelegenheit. Das sei aus Sicht der Banken folgerichtig. Dennoch hätten Bankkunden vor Gericht Chancen, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abzuwehren.
Erste juristische Schritte hat Knappert eingeleitet. Auf ein erstes Schreiben seines Anwalts lenkt die Bank jedoch nicht ein, ebenso nicht auf die Nachfrage der Redaktion. Die Postbank schreibt uns: „Die strittigen Auszahlungen fanden unter Einsatz der gestohlenen Karten und der jeweils zugehörigen PIN-Nummern zum Diebstahl statt. (...) Wir müssen daher davon ausgehen, dass die PIN-Nummern sich zusammen mit den Karten in der gestohlenen Handtasche befanden.“
PIN-Nummer vor der Tat ausspioniert?
Das Geldhaus argumentiert hier mit dem so genannten Anscheinsbeweis. Der besagt, dass es nicht von ausreichender Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl zeugt, wenn ein Dritter mit der Karte und korrekter PIN Geld abhebt. Der Geschädigte handele also grob fahrlässig. „Der Bundesgerichtshof hat vor einigen Jahren entsprechend geurteilt“, erläutert Jurist Feck. Das heiße aber noch lange nicht, dass man sich mit dem Vorwurf abspeisen lassen solle.
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Ist die Karte abhanden gekommen, ist der Anscheinsbeweis grundsätzlich anwendbar. „Trotzdem muss die Bank nachweisen, dass der Täter mit der Originalkarte Geld abgehoben hat“, erläutert Finanzjurist Feck. Auch kann der Kunde gegen den Anscheinsbeweis vorgehen, indem er belegt, dass die Diebe die PIN-Nummer vor der Tat ausspioniert haben könnten. Das geht zum Beispiel mit einem Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass das Opfer in einem Supermarkt mit der Karte bezahlt hat. „Gute Chancen hat, wer versichern kann, dass Gedränge an der Kasse herrschte und die Täter die PIN-Eingabe leicht beobachten hätten können“, erläutert Feck.
Opfer einer Spionageattacke?
Kurt Knappert könnte also Opfer einer Spionageattacke geworden sein. Marianne Falasch, Sprecherin beim Bundeskriminalamt kennt noch weitere Tricks, mit deren Hilfe Kriminelle Geheimzahlen ergaunern: „Sie installieren Mini-Kameras am Geldautomaten, um die Tastatur zu filmen. Oder sie bringen unmittelbar auf der Originaltastatur Tastaturattrappen an, die die eingegebenen PIN-Daten speichern.“
Von seinem Geldinstitut fühlt sich Kurt Knappert im Stich gelassen. „Die Postbank wirft mir vor, ich hätte nicht gut genug auf meinen Geldbeutel aufgepasst. Das stimmt nicht.“ Wie er weiter vorgehen will, überlegt er sich gerade.
Die Nummern für den Notfall
- Sperrnotruf der Kreditwirtschaft 01805/021021 (14 Cent/ Min. Festnetz) oder kostenfreier Sperrnotruf 116 116, dem sich die meisten Banken angeschlossen haben (im Ausland kostenpflichtig, +49 116 116).
- Bei Diebstahl von Giro- oder Kreditkarte sollte zudem Anzeige bei der Polizei erstattet werden.