Berlin. . Nach nur 20 Monaten geht das iPhone innerhalb der Vertragslaufzeit kaputt: Ein klarer Fall für kostenlosen Ersatz durch Apple oder den Mobilfunkanbieter? Weit gefehlt. Sind sechs Monate um, muss der Kunde beweisen, dass Schäden von Anfang an existierten - sonst muss der Verkäufer die zweijährige Gewährleistung nicht erfüllen.

Moderne, teure Geräte erweisen sich mitunter als sensible Wesen. Der Akku des 20 Monate alten iPhones von Apple war fast leer. Ladekabel, Steckdose: Da vibrierte das Hochtechnologie-Telefon noch einmal intensiv, dann erlosch es für immer. Kein Pieps war ihm mehr zu entlocken. Konsterniert, aber guten Mutes wandte sich der Besitzer an die Firma O2. Das ist die Geschichte einer kleinen Odyssee.

Sie ist dem Autor dieses Artikels selbst passiert. Beim Besuch des O2-Geschäfts auf der Straße Unter den Linden in Berlin hegte er die folgende Hoffnung: Geräte mit Mängeln können Verbraucher in Deutschland zwei Jahre lang reklamieren. O2 sollte das defekte Handy demnach kostenlos reparieren oder zumindest ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Schließlich lief der Zweijahresvertrag noch, bei dem das iPhone 3GS mit jeweils 20 Euro monatlich abbezahlt wurde. Naivität, Unkenntnis oder der Glaube ans Gute?

Die Mitarbeiter des O2-Shops ließen sich auf keine Diskussion ein. Ihre Auskunft lautete: Tut uns leid, Sie müssen Ihr iPhone bis zum Ende des Vertrages abstottern, obwohl es kaputt ist. Außerdem bekommen Sie kein Ersatzgerät. Ebenso wenig reparieren wir Ihr Gerät auf Kosten von O2 oder Apple. Natürlich können Sie sich aber gerne ein neues iPhone bei uns kaufen.

Die Unternehmen sind im Recht

Erschreckende Neuigkeiten. Setzen sich die Unternehmen damit über Gesetze und Anstand hinweg? Die für den Kunden ernüchternde Antwort lautet: Apple und O2 handeln im Falle des defekten iPhones weder illegal, noch bewegen sie sich in einer Grauzone. Sie haben schlicht und einfach Recht.

Denn die juristische Lage sieht so aus: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch müssen Unternehmen in Deutschland zwei Jahre Gewährleistung für ihre Produkte übernehmen. Geht während der ersten sechs Monate nach dem Kauf etwas kaputt, muss in der Regel der Verkäufer die Ware kostenlos reparieren oder gegen ein neues Gerät austauschen. Die zugrunde liegende Annahme lautet, dass frühe Schäden schon beim Verkauf vorhanden waren. Ausnahme: Der Nutzer ist eindeutig selbst verantwortlich, weil er sein Smartphone beispielsweise in die Badewanne fallen ließ.

Nach den ersten sechs Monaten allerdings, erklärt Michael Sittig von der Stiftung Warentest, dreht sich die Beweislast herum. Dann müssen die Nutzer nachweisen, dass aufgetretene Schäden von Anfang an existierten. Gelingt dies nicht, braucht der Verkäufer die zweijährige Gewährleistung nicht zu erfüllen. Auch für Defekte, die durch Verschleiß entstehen, müssen O2, Apple oder andere Unternehmen nicht geradestehen.

Einjährige Garantiefrist

Und was hat es mit der sogenannten Garantie auf sich? Diese ist eine grundsätzlich freiwillige Leistung der Firmen. So bietet Apple eine einjährige Garantiefrist, innerhalb der Werksschäden an den Geräten repariert werden. Ein weiteres Garantiejahr für das iPhone kann man sich bei O2 beispielsweise für 69 Euro hinzukaufen – was der Autor nicht getan hatte.

Demzufolge sagt im vorliegenden Fall eine Sprecherin des Konzerns Telefonica, zu dem die Marke O2 gehört, dass man leider auch weiter die Raten für das defekte Handy einziehen wolle. Schließlich habe man nicht garantiert, dass das iPhone während der gesamten zweijährigen Vertragslaufzeit funktioniere. Zu Kulanz ist der Weltkonzern ebenfalls nicht bereit. Das wäre zu teuer, heißt es lapidar.

Bleibt die Frage: Was soll man tun? Die komplizierte Variante Eins: Wer hartnäckig ist, kann einen teuren Gutachter beauftragen, der dem jeweiligen Konzern nachzuweisen versucht, dass der spätere Schaden schon beim Verkauf vorhanden war – das Ergebnis allerdings ist ungewiss. Den zweiten Weg beschreibt Warentest-Mitarbeiter Michael Sittig: Von manchen Händlern, beispielsweise dem Internetversand Amazon, ist bekannt, dass sie bei ihnen erstandene, kaputte Geräte zumeist bis zum Ende der Zweijahresfrist kostenlos ersetzen, um sich Ärger mit den Kunden zu ersparen. Und schließlich ist es durchaus eine Überlegung wert, beim Neukauf eine verlängerte Garantie zu erwerben.

Tipp:

Geht das teure Mobiltelefon kaputt, gibt es andere Möglichkeiten, als gleich das Nachfolgegerät beim Telekommunikationsanbieter für 700 Euro zu kaufen. Zahlreiche im Internet auffindbare Reparaturgeschäfte bieten beispielsweise Austauschgeräte an.

Dies sind Telefone früherer Typen mit kurzer Garantie. Ein iPhone 3GS kann man so für 160 Euro bekommen.