Toulon. . Im Skandal um die PIP-Brustimplantate prüft das Handelsgericht Toulon Schadensersatzklagen von 1500 Frauen. Der Vorwurf: Der TÜV Rheinland soll dem Hersteller nicht gewissenhaft genug auf die Finger geschaut haben

Eine halbe Million Silikonkissen hat die französische Firma „Poly Implant Prothèse“ (PIP) weltweit verkauft. Tausende Frauen leiden unter Schmerzen, weil die PIP-Brustimplantate oft mangelhaft sind. Die Kissen können reißen, undicht sein. Mittel- und langfristige Gesundheitsrisiken seien nicht auszuschließen, wie es beim deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn heißt.

Vor dem Handelsgericht im französischen Toulon musste sich am Freitag der TÜV Rheinland verantworten. Sechs Händler und 1500 Frauen verklagen den deutschen Prüfdienstleister auf Schadensersatz. Der Vorwurf: Der TÜV habe dem Schummel-Hersteller PIP nicht gewissenhaft auf die Finger geschaut.

Minderwertiges Industriesilikon

Der Skandal kam im Frühjahr 2010 ans Licht: Die Firma PIP hatte in hunderttausenden Brustimplantaten minderwertiges und nicht zugelassenes Industriesilikon aus Deutschland verwendet.

In Frankreich sind 20 Frauen mit PIP-Implantaten an Krebs erkrankt. Daraufhin hatte das französische Gesundheitsministerium angeordnet, dass allen Frauen die PIP-Kissen entfernt werden müssten. Dies, obwohl es keinen Beweis für einen Zusammenhang zwischen den Krebserkrankungen und den PIP-Silikonkissen gibt.

Dem Hauptverantwortlichen, PIP-Gründer Jean-Claude Mas, soll am 17. April vor dem Strafgericht in Marseille der Prozess gemacht werden. Das Unternehmen von Mas wurde bereits 2011 liquidiert.

Ludwigshafenerin klagte – und verlor

Der TÜV Rheinland sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt und verweist auf das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 14. März. Es war der erste PIP-Prozess in Deutschland. Eine 62-jährige Ludwigshafenerin hatte den TÜV auf 100 000 Euro Schmerzensgeld verklagt, war damit jedoch gescheitert.

Der TÜV, so die Richterin, sei „weder zu unangemeldeten Kontrollen“ verpflichtet gewesen, noch dazu, „die konkreten Produkte“ zu überprüfen.