Karlsruhe. Es geht um Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro: Vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Prozess um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP begonnen. Die Klägerin hofft auf Entschädigung, weil sie unzureichend informiert worden sei, doch der Richter dämpft ihre Erwartungen.

Im Schadenersatzprozess wegen minderwertiger
Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat das Landgericht Karlsruhe
der Klägerin einen Dämpfer versetzt. Der Vorsitzende Richter der zweiten
Zivilkammer, Eberhard Lang, sprach am Dienstag in seiner zweistündigen
Einführung mehrfach von "rechtlichen Problemen" und Zweifeln des Gerichts, ob
die geltend gemachten Ansprüche in Betracht kämen.

Die Klägerin fordert Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 bis 30.000
Euro. Nach Angaben ihrer Anwälte handelt es sich um die erste derartige in
Deutschland eingereichte Klage. In dem Zivilverfahren müssen sich fünf Beklagte
verantworten, darunter der Chirurgen, der der Frau die Implantate im Jahr 2007
eingesetzt hatte. Er habe sie unzureichend aufgeklärt und die Implantate des
Produzenten "Poly Implant Prothèse" (PIP) als besonders sicher dargestellt, hieß
es in der Klage.

Die PIP-Implantate stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein
und schneller zu platzen. Die inzwischen insolvente Firma hatte für die Kissen
minderwertiges Industriesilikon verwendet. (dapd)