Gelsenkirchen. Auch Bewerber mit schwächeren Abiturnoten müssen eine realistische Chance auf Zulassung haben: Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinander setzen, ob das Vergabeverfahren von Studienplätzen verfassungswidrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht soll sich erneut mit dem Problem jahrelanger Wartezeiten auf Studienplätze befassen. Einen entsprechenden Beschluss hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gefasst, wie ein Sprecher mitteilte. Die Kammer kam im Fall eines Bewerbers, der seit zehn Semestern auf einen Medizinstudienplatz wartet, erneut zu der Auffassung, das Vergabeverfahren sei verfassungswidrig. Auch Bewerber mit schwächeren Abiturnoten müssten eine realistische Chance auf Zulassung haben.

Das Gelsenkirchener Gericht ist bundesweit zuständig für alle Verfahren gegen die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung - die frühere ZVS. Das Verfahren des klagenden Bewerbers wird bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts ausgesetzt (Az.: 6z K 4171/12).

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im vergangenen Jahr einen Vorstoß des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Er sei nicht ausreichend begründet gewesen, hieß es damals. Karlsruhe hatte unter anderem auf die Möglichkeit von Härtefallregelungen hingewiesen. Das Verwaltungsgericht will nun die Begründung ausweiten. (dpa)