Berlin. . Wer einen Studienplatz bei der Universität einklagen möchte, muss die Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel selbst tragen. Und da können schnell 1500 Euro zusammenkommen. Es gibt aber auch kostengünstigere Widerspruchsmöglichkeiten.
Mit Kosten um die 1500 Euro muss rechnen, wer sich einen Studienplatz mit einer Klage vor Gericht sichern will. Die Rechtsschutzversicherung springe dafür in der Regel nicht ein, berichtet die Stiftung Warentest in der neuen Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Septemberausgabe).
Die ersten Schritte wie der sogenannte Kapazitätsantrag an der Universität sind demnach aber noch ohne Anwalt möglich, so dass in dieser Phase Geld gespart werden kann.
Der Kapazitätsantrag ist dem Bericht zufolge eine „schriftliche Bewerbung an die Universität um einen Platz außerhalb der angegebenen Kapazitäten.“ Das Argument, mit dem sich jemand einklagen kann, ist demnach nämlich immer der Vorwurf an die Hochschule, dass sie ihre Kapazitäten nicht ausnutzt. Entscheidend ist dabei, die Fristen und Formalitäten der Universitäten einzuhalten.
Außergerichtliche Einigung für bis zu 180 Euro
Der zweite Schritt ist ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Im günstigsten Fall kommt es laut Stiftung Warentest in dieser Phase zu einer außergerichtlichen Einigung, weil die Uni einen Studienplatz anbietet. Die Kosten für dieses Eilverfahren, die der künftige Student tragen muss, liegen demnach zwischen 120 und 180 Euro.
Teurer und aufwändiger wird es, wenn die Hochschule den Antrag ablehnt. In den meisten Ländern müsse dagegen binnen vier Wochen Widerspruch eingelegt werden, heißt es in dem Bericht. Es wird auch geraten, ab diesem Punkt einen Anwalt einzuschalten. Der auf Studienplatzklagen spezialisierte Anwalt Söhnke Leupolt aus Köln sagte der Zeitschrift zu den Kosten: „In den meisten Fällen kommen pro Klage oder einstweiliger Anordnung bis zu 363 Euro Gerichtskosten, 500 Euro eigene Anwaltskosten und eventuell noch 500 Euro für den Anwalt der Hochschule zusammen.“ Das Gericht entscheidet laut Stiftung Warentest in der Regel innerhalb von zwei bis zehn Monaten über den Eilantrag. (afp)