Essen. . Mit der dunklen Jahreszeit steigt auch die Aktivität von Kriminellen: Mehr als 50.000 Wohnungen wurden im vergangenen Jahr in NRW aufgebrochen und ausgeraubt. Für Opfer eine schlimme Erfahrung, nicht nur, wenn Wertsachen entwendet wurden. Wir erklären, wie sie Haus und Wohnung sicherer machen.
50.368 Einbrüche oder Einbruchsversuche sind in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 gemeldet worden. Das sind 5599 mehr als 2010. Die Einbrecher haben dabei einen Schaden von fast 154 Millionen Euro verursacht. Aber: Seit 20 Jahren sind noch nie so viele Einbrüche verhindert worden wie im letzten Jahr. 19.789 Versuche scheiterten, da Sicherungstechnik dies verhinderte oder die Täter gestört wurden. Wir erklären, wie sie Haus und Wohnung sicherer machen.
Die Vorbereitung
Kein Haus, keine Wohnung ist wie die andere. Wollen Sie einen wirksamen Schutz installieren, müssen Sie sich beraten lassen. Rufen Sie Ihre Polizeidienststelle an und fragen Sie nach einem Termin mit Mitarbeitern der Vorbeugungsstelle. In der Regel findet dieser in Ausstellungsräumen statt, in denen Sicherheitstechnik an Modellen erklärt wird. „Sehen ist besser als hören“, sagt Michael Bungart vom Kommissariat Vorbeugung der Polizeiinspektion Bochum. Die Beratung dauert etwa eine Stunde. Sollen Firmengebäude geschützt werden, kommt die Polizei zu einem Ortstermin. Sie besucht zudem Senioren oder Menschen, die nicht mobil sind.
Die Türen
Bei Neu- und Umbauten sollten Sie einbruchshemmende Türen einbauen lassen. Achten Sie dabei auf folgende Norm: DIN EN 1627 Widerstandsklasse (RC) 2. In der Gesamtkonstruktion gibt es bei diesen Produkten keine Schwachstellen, weder bei Zarge, Türblatt, Schloss oder Beschlag. Natürlich kann auch im Nachhinein die Sicherheit von Türen erhöht werden: Das ist vor allem eine Frage des Geldes. Wer Türblätter, -rahmen, -bänder, -schlösser, Beschläge und Schließbleche sinnvoll aufeinander abgestimmt aufrüstet, muss tief in die Tasche greifen. Wer nicht so viel Geld ausgeben kann, sollte Einzelbauteile austauschen oder zu Zusatzschlössern mit Türspaltsperren (etwa 70 Euro) oder Querriegelschlössern greifen (DIN 18104 Teil 1).
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Bei Querriegelschlössern – etwa 200 Euro plus Einbau – ist eine weitere Nachrüstung meist nicht erforderlich, sagt die Polizei. Ein weiterer Vorteil: Querriegelschlösser sind am Schloss von außen sichtbar. Mitunter werden Einbrecher von ihnen abgeschreckt. Übrigens: „Es bringt nichts, wenn die Hauseingangstür wie Fort Nox gesichert ist, die Nebeneingangs- oder Kellertüren aber nur ein Buntbartschloss haben“, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der polizeilichen Kriminalprävention von Bund und Ländern. Nebentüren könnten mit Schubriegeln, Verlegestangen oder Querriegelschlössern nachgerüstet werden. Denken Sie auch an Kellerlichtschächte, die sich mit gut verankerten Gittern sichern lassen.
Die Fenster
Auch hier gilt: Bei Neu- und Umbauten sind einbruchshemmende Fenster und Fenster-Türen erste Wahl. Die Norm auch hier: DIN EN 1627 Widerstandsklasse (RC) 2. Ungesicherte Fenster können fast immer nachgerüstet werden: Verwenden Sie Zusatzsicherungen – zum Beispiel Kasten- oder Fensterstangenschlösser (DIN 18104 Teil 1). Die Sicherung sollte mindestens an der Griff- und der gegenüberliegenden Bandseite erfolgen. An der Griffseite sollte sie abschließbar sein, empfiehlt die Polizei.
Das Verhalten
Auch wenn es nervig ist: Lassen Sie Balkontüren oder Fenster nicht geöffnet, wenn Sie das Haus verlassen. Auch dann nicht, wenn Sie nur mal eben zum Bäcker gehen. Schließen Sie die Wohnungstür immer ab. Verstecken Sie keine Schlüssel unter Fußmatte oder Blumenkübel. Und: Sind Sie längere Zeit nicht zuhause, erwecken Sie den Anschein, es sei jemand da: Nutzen Sie Zeitschaltuhren, um Lampen in der Abend- oder Vorabendzeit anzuschalten. Wenn Sie diese Methode nutzen, sagen Sie ihren Nachbarn Bescheid.
Die Nachbarschaft
Apropos Nachbarn. Harald Schmidt sagt: „Nachbarschaftshilfe trägt entscheidend zur Verhinderung von Einbrüchen bei.“ Achten Sie auf Auffälligkeiten. „Sprechen Sie Fremde im Haus oder auf dem Nachbar-Grundstück an und notieren Sie ruhig Nummernschilder“, sagt Schmidt: Und: Rufen Sie im Verdachtsfall über den Notruf 110 die Polizei. Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig.
Die Rechte als Mieter
Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren nicht hinaus. Darauf weist die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei Mir“ hin. Und: Es gelte der sicherungstechnische Zustand als anerkannt, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war. Das Recht auf Nachbesserung gebe es nicht. Es sei denn, es ist bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen gekommen. Dann kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen, der Vermieter darf im Gegenzug die Miete erhöhen (Stichwort Wertverbesserungszuschlag).
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Weiter gehende Einbruchsicherungen sind im Normalfall Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter zustimmen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik aber in der Regel nicht verwehren. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Daher ist es ratsam, solche Maßnahmen in jedem Fall mit dem Vermieter im Vorfeld abzuklären und das Ergebnis schriftlich festzuhalten.