Washington. Im Januar 2010 ertränkte Marianne Bordt ihren Enkel in einer Badewanne. Sie machte mit dem fünfjährigen Camden und ihrem Mann Urlaub in Florida. Jetzt beginnt der Prozess gegen die 73-Jährige - ihr droht die Todesstrafe. Die Verteidigung plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit wegen einer Kriegsverletzung.

Wenn Großmütter auf ihre Enkel aufpassen, weil die Eltern mal für sich sein wollen oder einfach keine Zeit haben, ist das normalerweise hundertprozentiger Schutz und Liebe. Bei Marianne Bordt nicht. Die heute 73-Jährige aus Nufringen in Baden-Württemberg hat am 4. Januar 2010 auf der Ferieninsel St. George in Florida ihren fünfjährigen Enkel Camden in der Badewanne ertränkt.

Am Freitag dieser Woche steht die Rentnerin in Apalachicola wegen vorsätzlichen Mordes und schwerer Kindesmisshandlung vor Gericht. Nach dem Gesetz in Florida droht ihr die Todesstrafe. Die Verteidigung plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit und setzt auf die Umwandlung in einer lebenslange Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in einer Psychiatrie. Sie will mit Hilfe eines Gutachters nachweisen, dass Marianne Bordt an den Spätfolgen einer aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Hirnverletzung leidet.

Großmutter machte mit ihrem Enkel Urlaub

Marianne Bordt war zum Jahreswechsel 2009/2010 mit ihrem Mann Heinz aus der Kleinstadt Nufringen bei Böblingen nach Florida gereist, um mit dem kleinen Camden Urlaub zu machen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Eltern, Bordts Tochter Karin und der Software-Programmierer David Hiers, bereits über drei Jahre geschieden. Beide hießen den Großeltern-Enkel-Urlaub gut.

Am Abend des 4. Januar 2010 begab sich Heinz Bordt auf Einkaufstour in dem Ferienort in der Nähe von Talahassee. Als er zurückkam, fand er seine Frau aufgelöst in triefnasser, langer Unterwäsche vor. „Sie wollte sich im Golf von Mexiko das Leben nehmen“, sagte Bordt gegenüber der Polizei später aus, doch dann müsse sie der Mut verlassen haben.

Marianne Bordt erst seit kurzem verhandlungsfähig

Im Badezimmer fand der Rentner den Grund für den Ausnahmezustand: Der kleine Camden lag mit dem Kopf nach unten in der Badewanne - leblos. Marianne Bordt gestand die Tat. Sie habe es nicht ertragen können, erläuterte später ein Ermittler, dass der Junge, der seit 2006 meist bei seiner Mutter in Atlanta/Georgia gelebt hatte, in einer Scheidungsehe aufwächst.

Heinz Bordt fuhr das Kind umgehend zur nächsten Rettungsstation, wo der Tod festgestellt wurde und übergab seine Frau der Polizei. Seither sitzt Marianne Bordt aus Baden-Württemberg in Chattahoochee im Staatsgefängnis. Sie wurde über Monate mit Medikamenten behandelt und gilt erst seit kurzem als verhandlungsfähig.

Paranoia durch Kriegsverletzung

Manfred Greiffenstein, ein in Michigan ansässiger deutscher Gutachter, sagt, die Angeklagte sei durch einen Bombenangriff am 7. Oktober 1944 in Breslau (heutiges Wroclaw/Polen) so schwer am Kopf verletzt worden, dass eine daraus entstandene Paranoia, starker Realitätsverlust und schwere Depressionen sie zur Tatzeit erheblich in ihrem Urteilsvermögen beeinträchtigt hätten.

David Hiers, der Vater von Camden, bezweifelt das. Nie habe Oma Bordt vor der Tragödie Zeichen von geistiger Auffälligkeit an den Tag gelegt, sagte Hiers amerikanischen Medien. Er will Klarheit über das, was geschehen ist. Und warum. Im Prozess kann es dazu kommen, dass Heinz Bordt gegen seine eigene Frau aussagen muss.

Versuche eines "Deals" scheiterten

Richterin Angela Dempsey hatte Staatsanwältin Robin Myers und Verteidiger Andrew Thomas bereits Ende Juli dazu gedrängt, zu einer Vereinbarung zu kommen, die ein langwieriges, kostspieliges Verfahren um die Todesstrafe erübrigt. Das wäre der Fall, wenn unter anderem Dr. Henning Sass, renommierter Forensik-Gutachter der Universität Aachen und weitere Zeugen aus Deutschland würden anreisen müssen.

Am Freitagnachmittag deutet jedoch alles auf einen langwierigen Prozess hin. Versuche zwischen Anklage und Verteidigung, einen "Deal" hinzubekommen, der mit Freiheitsstrafe bis ans Lebensende oder Unterbringung in der Psychiatrie hätten ausgehen können, sind nach WAZ-Informationen gescheitert. Richterin Angela Dempsey hat darauf für den 24. Oktober die Auswahl der Geschworenen in einem "death penalty trial" angeordnet.