Mutmaßlicher Kino-Attentäter ist laut Verteidigung psychisch krank
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Centennial. James Holmes, 24 Jahre alt und mutmaßlicher Attentäter beim Batman-Masser von Aurora, starrt vor Gericht weiterhin ähnlich verwirrt vor sich hin wie bei seinen vorherigen Auftritten. Die Verteidiger des Tatverdächtigen halten Holmes offenbar für nicht zurechnungsfähig. Sie fordern Untersuchungen.
Die Verteidiger des mutmaßlichen Todesschützen von Aurora haben ihren 24-jährigen Mandanten als psychisch krank
bezeichnet. Die Anwälte erklärten in einer Anhörung vor Gericht, sie benötigten
mehr Zeit, um Art und Ausmaß der Erkrankung von James Holmes. zu prüfen. Der
Beschuldigte wirkte am Donnerstag ähnlich verwirrt wie bei seinen vorherigen
Auftritten vor Gericht. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit dürfte wesentlich
über das Strafmaß entscheiden. Dem Angeklagten droht die Todesstrafe.
Die Verteidigung habe die Universitätspsychiaterin Lynne Fenton um
Hilfe gebeten, bei der der Angeklagte in Behandlung war, sagte der Anwalt Daniel
King. Kürzlich war bekannt geworden, dass Fenton die University of Colorado
offenbar einen Monat vor dem Amoklauf vor ihrem Patienten, einem ehemaligen
Doktoranden der Hochschule, warnen wollte.
Mutmaßlicher Schütze sicherte Wohnung mit Sprengfallen
Noch ist wenig darüber bekannt, wie Holmes laut Polizei das Massaker
während einer Mitternachtspremiere von "Batman - The Dark Knight Rises" vorbereitete oder seine Wohnung mit
Sprengfallen sicherte. Dem 24-jährigen Angeklagte wird vorgeworfen, am 20. Juli
im US-Staat Colorado zwölf Menschen getötet und 58 verletzt zu haben.
Medien fordern mehr Unterlagen über James Holmes
Mehrere Nachrichtenmedien haben in dem Fall Zugang zu Unterlagen
gefordert, die Details über Holmes und das Blutbad in einem US-Kino liefern könnten.
Rund 20 Medien, darunter die Nachrichtenagentur AP, wollen die Herausgabe von
bislang unter Verschluss gehaltenen Gerichtsunterlagen erwirken, die der
Öffentlichkeit wichtige Informationen in dem Fall liefern könnten.
Zudem fordern
sie von Richter William Sylvester die Lockerung eines Verbots, das der
ehemaligen Universität des Angeklagten die Weitergabe von Details über Holmes
untersagt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat erklärt, eine Freigabe
entsprechender Unterlagen könnte ihre Ermittlungen in dem Fall gefährden. (dapd)
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