Stuttgart. Ab Dienstag sollen Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Ein Urteil wird für Anfang Juli erwartet. Der früheren RAF-Terroristin Becker wird vorgeworfen, an der Planung des Attentats auf Generalbundesanwalt Buback 1977 beteiligt gewesen zu sein.

Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 ist ein Ende in Sicht. Am Freitag schloss das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Beweisaufnahme in dem seit September 2010 laufenden Mammutprozess ab.

Ab Dienstag (12. Juni) sollen an mehreren Tagen die Plädoyers von Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gehalten werden. Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen.

Schuhgrößen von Terroristen nicht ermittelt

Am Freitag hatte der Chemieprofessor und Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, noch zwei Anträge gestellt. Diese wies das Gericht allerdings zurück. Buback hatte unter anderem beantragt, dass die Schuhgrößen der früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Stefan Wisniewski ermittelt werden. Buback hatte das mit einem Schuhabdruck begründet, der 1977 in der Nähe des Fundorts eines Motorrads entdeckt wurde. Von dem Motorrad aus wurden die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt und seine beiden Begleiter abgefeuert.

Der Nebenkläger sagte, ohne Antworten auf seine Fragen sehe er "eine Lücke, die das Plädoyer sehr stark behindert". Das Gericht erklärte allerdings, dass der Schuhabdruck zu wenig Merkmale aufweise, um sie einem bestimmten Schuh zuordnen zu können. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft hat der Abdruck mit dem Mordanschlag "nichts zu tun".

Becker hat Beteiligung an Attentat bestritten

Die Bundesanwaltschaft wirft der 59-jährigen Becker vor, maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie an der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben. Seit 35 Jahren ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abfeuerte. Becker hatte Mitte Mai in einer persönlichen Erklärung eine Beteiligung an dem Mordanschlag sowie an seiner Vorbereitung vehement bestritten. (dapd)