Stuttgart. Die RAF-Terroristin Verena Becker hat bestritten, an der Ermordung des ehemaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein. In dem seit anderthalb Jahren laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat die 59-jährige Angeklagte bislang geschwiegen.
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat jede Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Frühjahr 1977 bestritten. In einer am Montag vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart verlesenen persönlichen Erklärung sagte die Angeklagte an Bubacks Sohn Michael gerichtet, der als Nebenkläger auftritt: "Wer Ihren Vater getötet hat, kann ich nicht beantworten. Ich war nicht dabei."
In der rund 20-minütigen Erklärung führte Becker aus, sie habe sich bis einen Tag nach dem Attentat auf Buback im Jemen aufgehalten und sei über Rom in die Bundesrepublik zurückgekehrt. "Ich erfuhr in Rom aus Zeitungen vom Anschlag auf Buback", sagte die Angeklagte.
Nebenkläger Buback findet Beckers Erklärung "völlig unzureichend"
Nebenkläger Michael Buback zeigte sich von der Aussage Beckers enttäuscht. "Ich empfinde diese Erklärung in allen wesentlichen Punkten völlig unzureichend", sagte Buback in Stuttgart. "Wir wissen nicht, wer die beiden Täter waren." Auch bleibe unklar, ob Becker damals Kontakt zum Verfassungschutz hatte. Buback spielte damit auf Vermutungen an, die wegen Mordversuchs an Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilte Becker habe Anfang der 80er Jahre aus dem Gefängnis heraus mit dem Verfassungschutz zusammengearbeitet.
Becker ist wegen Mittäterschaft angeklagt, da vor einigen Jahren nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft Hinweise aufgetaucht sind, dass sie eine maßgebliche Rolle bei den Anschlagsvorbereitungen gespielt haben könnte.
Unklarheit über tödliche Schüsse
Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, an der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, Nebenkläger Michael Buback, verdächtigt Becker, die Todesschützin gewesen zu sein. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft hat der seit September 2010 laufende Prozess dafür aber keine tragfähigen Anhaltspunkte erbracht.
Bislang ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied vor 35 Jahren bei dem Attentat in Karlsruhe die tödlichen Schüsse abfeuerte. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass Becker sich hierzu äußern wird. (dapd)