Stuttgart. .
Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker steht vor Gericht. Die 58-Jährige soll an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Buback beteiligt gewesen sein. Becker schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker schweigt im Mordprozess zum Buback-Attentat von 1977 zum Tatvorwurf. Ihr Anwalt Walter Venedey sagte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: „Frau Becker möchte weder zur Person noch zur Sache derzeit weitere Angaben machen.“ Zuvor hatte die 58-Jährige Becker lediglich einiges zu ihrer Personen gesagt.
Bei der Verlesung der Anklageschrift warf Bundesanwalt Walter Hemberger Becker vor, gemeinschaftlich mit anderen handelnd „aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben“.
Mordanschlag vor 33 Jahren
Rund 33 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Buback muss sich ab heute die ehemalige RAF-Terroristin Becker in Stuttgart-Stammheim vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft der 58-jährigen Angeklagten vor, an der Ermordung Bubacks und seiner zwei Begleiter am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Laut Anklage soll Becker maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Bei dem gemeinschaftlich begangenen Mord sei sie „Mittäterin“ gewesen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat 17 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember angesetzt. Heute soll die Anklageschrift verlesen werden. Dass Becker aussagen wird, gilt als unwahrscheinlich.
Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied bei dem Attentat in Karlsruhe die tödlichen Schüsse auf den 57-jährigen Buback und dessen zwei Begleiter - den 30-jährigen Fahrer Göbel und den 43-jährigen Justizwachtmeister Wurster - abgefeuert hat. Buback wurde in seinem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen, auf dem zwei Personen saßen.
Buback-Sohn will nachweisen, dass Becker geschossen hat
Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts und Nebenkläger in dem Prozess, will nachweisen, dass Becker geschossen hat. Die Bundesanwaltschaft geht hingegen nicht davon aus, dass Becker die Todesschützin war. Im Zusammenhang mit dem Buback-Attentat wurden bisher die RAF-Mitglieder Mohnhaupt, Klar und Folkerts wegen Mordes verurteilt - allerdings lediglich als „Mittäter“.
Gegen Becker wurde auch bereits nach dem Buback-Attentat ermittelt. Das Ermittlungsverfahren wurde aber am 31. März 1980 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Im April 2008 wurde es wieder aufgenommen. Es führte schließlich zur Anklage, nachdem durch moderne DNA-Untersuchungen Speichelspuren Beckers an den Umschlägen der RAF-Bekennerschreiben zum Buback-Mord entdeckt worden waren. (dapd)