Oslo. . Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik reagiert am dritten Verhandlungstag zunehmend gereizt auf die bohrenden Fragen der Staatsanwältin. In seinen Aussagen über die angeblichen „Tempelritter“ bleibt er vage. Beim Strafmaß für seine Taten hat er jedoch genaue Vorstellungen.
Todesstrafe oder Freispruch: Für Anders Behring Breivik wären das die einzigen logischen Urteile für seine Attentate mit 77 Toten. Die in Norwegen mögliche Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis sei jämmerlich, sagte Breivik am Mittwoch vor Gericht. „Hätte ich Angst vor dem Tod, hätte ich es nicht gewagt, diese Operation durchzuführen.“ Militante Nationalisten in Europa könnten in dieser Hinsicht viel von der Al-Kaida und ihrer Glorifizierung des Märtyrertums lernen.
Sichtlich gereizt und deutlich defensiver als bei seinen vorherigen Auftritten reagierte Breivik am dritten Prozesstag auf Fragen der Anklage zur angeblichen antimuslimischen Organisation „Tempelritter“, in deren Namen er im vergangenen Jahr die 77 Menschen getötet haben soll. „Auf was wollen Sie eigentlich hinaus?“, fragte Breivik Staatsanwältin Inga Bejer Engh, als sie weitere Details über die Gruppe, ihre Treffen und ihre Mitglieder erfahren wollte, und antwortete dann selbst: „Sie wollen Zweifel an der Existenz des ‘Tempelritter’-Netzwerks säen.“
Er räumte ein, es handele sich bei der Gruppe nicht um „eine Organisation im konventionellen Sinn“. Sie bestehe aus „unabhängigen Zellen“ und werde daher langfristig „eine führerlose Organisation“ sein. Gleichzeitig warf Breivik der Polizei bei ihren Ermittlungen zu den „Tempelrittern“ Versagen vor. Zweifel der Staatsanwaltschaft an deren Existenz seien lediglich ein Zeichen, dass die Polizei nicht ausreichend nach der Gruppe gesucht habe, sagte Breivik. Mit seiner Aussage wolle er dabei auch nicht behilflich sein. „Es ist nicht in meinem Interesse, über Einzelheiten Auskunft zu erteilen, die zu Festnahmen führen könnten“, sagte Breivik .
Staatsanwältin treibt Breivik in die Enge
Breivik lehnte es auch ab, Einzelheiten zu einer von ihm in seinem sogenannten Manifest beschriebenen Gründungssitzung der „Tempelritter“ 2002 in London zu nennen. Er räumte aber ein, dass er mit seiner Beschreibung der Teilnehmer als „brillante politische und militärische Taktiker Europas“ ein wenig schöngefärbt habe. Er habe eine „bombastische“ Sprache gewählt. Tatsächlich habe es sich um „Menschen von hoher Integrität“ gehandelt.
Staatsanwältin Bejer Engh fragte nach, ob er das Treffen nicht vielleicht erfunden habe. „Ich habe gar nichts erfunden. Was in dem Kompendium steht, ist korrekt.“ Allerdings müsse der Zusammenhang beachtet werden, in dem es stehe. „Es ist eine Glorifizierung gewisser Ideale“, sagte Breivik.
Nach seinem Glauben befragt, erklärte Breivik, er sei „militanter Christ“, sei aber nicht sonderlich religiös. Er gehöre der norwegischen evangelischen Kirche an, deren Führung er aber als zu pazifistisch ablehne.
Frage um „Tempelritter“ entscheidend für psychischen Zustand
Die Frage um die Existenz der „Tempelritter“ - einer laut Breivik militanten nationalistischen Gruppe, die sich gegen die muslimische Kolonisierung Europas stellt - ist eine der wichtigsten in dem Fall. Sie könnte darüber entscheiden, ob er für psychisch krank erklärt wird und bei einem Schuldspruch in eine geschlossene psychiatrische Anstalt oder in ein Gefängnis eingewiesen wird.
Auf die Frage der Staatsanwältin, ob er lieber die Todesstrafe erhalten würde - die es in Norwegen nicht gibt -, sagte Breivik, das würde Sinn machen. „Ich wünsche es mir nicht, aber ich hätte die Entscheidung respektiert. Es gibt nur zwei Resultate dieses Falls, die ich respektiert hätte. Das ist die Todesstrafe oder ein Freispruch.“
Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte Breivik eine Psychose und Wahnvorstellungen attestiert, in einem zweiten wurde er für geistig gesund und schuldfähig erklärt. Breivik hat gestanden, am 22. Juli 2011 zunächst eine Bombe im Regierungsviertel von Oslo gezündet und dann auf der Insel Utöya unter den Teilnehmern eines Jugendcamps ein Massaker angerichtet zu haben. (dapd)