Mannheim. .

Im Vergewaltigungsprozess gegen Ex-TV-Moderator Jörg Kachelmann nährt ein Polizei-Gutachter Zweifel am Tathergang. Das angebliche Tatmesser weise keine eindeutigen Spuren auf. Ein klarer Beweis für die mutmaßliche Tat finde sich daran nicht.

Im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Untersuchung der Spuren am angeblichen Tatmesser kein eindeutiges Ergebnis gebracht. Nach Angaben des Gutachters vom Landeskriminalamt (LKA) befinden sich am Messergriff sowohl Spuren die auf das mögliche Opfer hinweisen, als auch eine, allerdings geringere Spur, die auf Kachelmann hinweist. „Wenn eine Person das Messer mehrere Minuten in der Hand gehabt hat, dann würde ich ein eindeutigeres Ergebnis erwarten“, sagte der Sachverständige Gerhard Bäßler am Montag vor dem Landgericht Mannheim.

Spuren an der Nachweisgrenze

Der Gutachter betonte, dass es sich bei der Spur am Messergriff um eine „Mischspur an der Nachweisgrenze“ handele. Die geringe Spur könne auch auf die glatte Oberfläche zurückgeführt werden. Eine andere Möglichkeit sei, dass die Spur in der Tüte der Spurensicherung verloren gegangen sei.

Eindeutiger sei die Spur dagegen an der Messerklinge. Hier fand der Sachverständige eine Spur, die dem möglichen Opfer, Kachelmanns langjähriger Freundin, zuzuordnen sei. Allerdings sei auch die Blutspur am Küchenmesser gering gewessen. Es habe sich um „winzige Abtragungen“ gehandelt, sagte Bäßler und fügte hinzu: „Es gibt hier nicht die klare Aussage: So muss es gewesen sein.“

Die 37-jährige Radiomoderatorin gibt an, in der Nacht zum 9. Februar nach einem Streit mit dem Tode bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Der 52-jährige Kachelmann bestreitet die Tat. (dapd)