Berlin. . Im Prozess um einen brutalen Angriff in der Berliner U-Bahn ist der Haupttäter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Torben P. muss für mehr als zwei Jahre in Jugendarrest. Er bleibt aber vorerst auf freiem Fuß.
Knapp fünf Monate nach der brutalen Attacke auf einen 29-Jährigen im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße ist der 18-jährige Täter zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach Torben P. am Montag des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Die Verteidigung des Gymnasiasten kündigte Revision an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Torben P. am Karsamstagmorgen in alkoholisiertem Zustand sein Opfer im U-Bahnhof Friedrichstraße durch Tritte gegen den Kopf schwer verletzt hatte. Als ein Passant eingriff, attackierte er diesen mit den Fäusten, um seine Angriffe auf das bereits bewusstlose Opfer fortzusetzen. Der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel sagte in der Urteilsbegründung, Torben P. habe den Tod seines Opfers "mit einkalkuliert". Als der Mann reglos am Boden lag, habe der Schüler wieder mit dem rechten Bein ausgeholt und mit der Fußspitze gegen dessen Kopf getreten, "um seine Tat zu vollenden". Nötzel nannte das Vorgehen "besonders roh und brutal".
Angeklagter bleibt auf freiem Fuß
Das Landgericht blieb mit seinem Urteil gleichwohl unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Jugendstrafe verlangt hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren plädiert. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass Torben P. wegen seines Alkoholkonsums vermindert schuldfähig gewesen sei. Außerdem habe er den Streit mit dem Opfer nicht gesucht, sondern dieser sei "aus einer Zufälligkeit heraus" entstanden, sagte Nötzel. Für den Angeklagten sprach demnach auch, dass er nicht vorbestraft ist.
Verteidiger Alexander Sättele begründete nach dem Urteil die Revision damit, dass sein Mandant und er eine Bewährungsstrafe für "ausreichend" hielten. Oberstaatsanwalt Rudolf Hausmann ließ zunächst offen, ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. "Ich möchte mich hierzu nicht abschließend äußern", sagte er.
Das Opfer Markus P. war in dem Verfahren als Nebenkläger aufgetreten. Seine Anwältin Elke Zipperer kritisierte nach der Urteilsverkündung, dass der Richterspruch "keine abschreckende Wirkung" habe. Ihr Mandant sei zwar "erleichtert", dass Torben P. keine Bewährungsstrafe erhalten habe, doch sei das Strafmaß nicht hoch genug. "Es ist das falsche Zeichen", sagte sie.
Angeklagter räumte Tat im Wesentlichen ein
Das Gericht ordnete an, die Haftverschonung für Torben P. bis zur Rechtskraft des Urteils unter Auflagen aufrecht zu erhalten. Nach Angaben Nötzels könnte Torben P. die Strafe auch im offenen Vollzug verbüßen, um sein Abitur zu machen. Darüber müsse eine Vollzugskonferenz der zuständigen Behörden entscheiden, sagte er.
Gemeinsam mit Torben P. war sein Freund Nico A. angeklagt. Er war nicht eingeschritten, als dieser Markus P. attackierte. Zudem griff er nach Überzeugung des Gerichts den Mann von hinten an, der Torben P. von seinem Opfer wegziehen wollte. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Nico A. muss einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und 250 Euro an einen Opferfonds zahlen.
Von der Polizei veröffentlichte Sequenzen aus einem BVG-Überwachungsvideo, die Teile des Übergriffs zeigen, hatten nach dem Vorfall für Entsetzen gesorgt. Es schloss sich eine heftige öffentliche Debatte über den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern sowie der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr an.
Am Wochenende hatte es in Berlin erneut einen Fall von Gewalt in der U-Bahn gegeben. Ein junger Mann floh vor drei Angreifern aus dem U-Bahnhof auf die Straße und verunglückte dabei tödlich.(afp/dapd)