Berlin..

Der 18-Jährige, der wegen eines brutalen Angriffs am Karsamstag auf einem Berliner U-Bahnhof vor Gericht steht, hat ein Geständnis abgelegt. Torben P. sagte am Dienstag, er sei im Nachhinein schockiert und entsetzt über sich selbst.

Zu Beginn des Prozesses wegen eines brutalen Angriffs auf einem Berliner U-Bahnhof hat der Angeklagte Torben P. ein Geständnis abgelegt. Er sei im Nachhinein schockiert und entsetzt über sich selbst, sagte der 18-Jährige am Dienstag vor dem Berliner Landgericht. Er habe bis heute keine Erklärung für die Tat. Seine Erinnerung daran sei auch „lückenhaft“. Er sowie das Opfer waren zum Tatzeitpunkt betrunken.

Dem Gymnasiasten werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll am Karsamstag auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße nach einem Streit einen 29-Jährigen niedergeschlagen haben. Anschließend trat er dem Mann mehrfach gegen den Kopf. Ein Passant schritt ein und verhinderte so Schlimmeres. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, mehrere Platzwunden und einen Nasenbeinbruch

Ein mutmaßlicher Komplize von Torben P. muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung verantworten. Er soll den einschreitenden Passanten attackiert haben.

Brutale Attacke hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst

Die brutale Attacke gegen den 29-Jährigen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine neue Debatte um den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern entfacht. Als eine Konsequenz aus dieser und weiteren Gewalttaten verstärkten der Berliner Senat und die Berliner Verkehrsbetriebe die Sicherheitsvorkehrungen auf den U-Bahnhöfen.

Mit Ausschnitten aus dem Überwachungsvideo war nach den Schlägern öffentlich gefahndet worden. Für die Auswahl der Szenen erntete die Staatsanwaltschaft später Kritik von der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger. Sie warf der Anklagebehörde vor, Sequenzen bewusst zurückgehalten zu haben, um den Fall in einem anderen Licht erscheinen zu lassen.

Für eine Debatte hatte auch die Haftverschonung für Torben P. gesorgt. Er erhielt zwar Haftbefehl, der aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. (dapd)